Ratgeber - Ratenkredite
 
   



Allgemeines
Der Ratenkredit eignet sich für alle größeren Anschaffungen über mittelfristige Laufzeiten. Egal, ob die Anschaffung neuer Möbel oder eines neuen Autos ins Haus steht, ein Ratenkredit ist oft eine Lösung.

Der Dispositionskredit hingegen dient meist dazu kurzfristige finanzielle Engpässe zu überbrücken. Aufgrund der relativ hohen Sollzinsen empfiehlt es sich nicht den Dispositionskredit für hohe Kreditsummen mit längeren Laufzeiten zu verwenden.

Bevor man indes einen Ratenkredit aufnimmt, sollte man abwägen, ob z. B. ein Ratenkredit der ( Haus-) Bank oder Sparkasse auch die geeignete Lösung ist.

Beim Kauf einer bestimmten Ware bieten oft auch die Produkthersteller Kredite an, oder vermitteln diese zu besonders günstigen Konditionen in Höhe des Kaufpreises des jeweiligen Kaufobjektes. Hierbei sollte man aber beachten, dass der Händler vielfach nicht bereit ist Rabatte auf die gekauften Gegenstände zu gewähren.
Insbesondere die Automobilhersteller versuchen mit augenscheinlich günstigen Finanzierungsangeboten den Verbraucher zu locken. Hier sollte man mit spitzem Bleistift nachrechnen und sich folgende Fragen stellen:

  • Wie hoch ist der Rabatt auf das Kaufobjekt ohne Finanzierung?
  • Um wie viel niedriger ist die Finanzierungssumme bei Rabattierung des Kaufobjekts?
  • Wie hoch ist die Anzahlung?
  • Welche Summe wird finanziert?
  • Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren?
  • Welche Sicherheiten müssen erbracht werden?


Auch Banken und Sparkassen bieten Sonderkredite an. Hierbei ist der Kredit allerdings ausschließlich an diesen speziellen Verwendungszweck gebunden. Diese Verwendungsmöglichkeiten sind z. B.:

  • Finanzierung eines Neuwagens oder Gebrauchtwagens
  • Wohnungseinrichtung
  • Umschuldung
  • PC-, Audio- und Video-Kredit


Es gibt auch Ratenkredite, die nicht an einen Verwendungszweck gebunden sind. Diese sind zur freien Verwendung. Im Gegensatz zu den zweckgebunden Ratenkrediten sind die ungebundenen Ratenkredite in der Regel etwas teuerer.


Laufzeit
Die Laufzeit eines Ratenkredits legt man beim Abschluss des Kreditvertrags fest. Meist wird der Vertrag über einen Zeitraum von 12 bis 72 Monaten festgelegt. Die Laufzeit wird dabei vor allem durch den finanziellen Spielraum also der Bonität des Antragsstellers und die Kreditverwendungsart bestimmt.

Die Laufzeit des Kreditvertrages sollte nicht die Nutzungsdauer des gekauften Gegenstands übersteigen.


Sondertilgung
Bei einem Ratenkredit ist im Gegensatz zu anderen Kreditformen eine Sondertilgung zu jedem Zeitpunkt möglich. Die Kreditinstitute unterscheiden allerdings zwischen einer kompletten Rückzahlung (Ablösung) des Kreditbetrags und einer Teilrückzahlung.

Eine sofortige Rückzahlung ist bei den meisten Instituten problemlos möglich. Eine Teilrückzahlung muss in einigen Fällen gesondert vereinbart werden. Beachten Sie die Bedingungen des Ratenkreditvertrags Die Bank sollte Ihnen bei einer außerplanmäßigen Rückzahlung der Kreditsumme die Bearbeitungsgebühr zumindest anteilig rückerstatten.

Wichtig!
Informieren Sie sich, ob die Bank bei einer Sondertilgung von einem Teil der Kreditsumme auch eine anteilige Zinsverrechnung vornimmt. Macht dies Ihre Bank nicht, dann bringt auch eine Sondertilgung nichts, da dennoch auf die ursprüngliche Kreditsumme Zinsen bezahlt werden müssen.
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Kosten
Die Kosten für ein Darlehen differieren erheblich. Unsere Vergleiche helfen bei der Ermittlung des günstigsten Kreditanbieters.

Grundsätzlich sind die Institute gesetzlich dazu verpflichtet nach der sog. ( PangVO) Preisangabenverordnung verpflichtet, die anfängliche jährliche Effektivverzinsung für die Inanspruchnahme eines Kredits anzugeben.

In der Angabe des effektiven Jahreszinses ist der Nominalzinssatz, die Bearbeitungsgebühr, das Disagio und Agio sowie eventuell anfallende Provisionen enthalten.
Häufig empfiehlt der Kreditgeber eine Restschuldversicherung. Die Kosten hierfür sind, wie die Kontoführungsgebühren im Preisaushang der Banken und Sparkassen, nicht enthalten.

Für die Berechnung der Gebühren gilt der Leitsatz:
Je niedriger der Effektivzins ist, um so günstiger ist der Kredit.


Die Höhe der Kreditkosten richten sich nach folgenden Faktoren:

  • Höhe der Darlehenssumme
  • Laufzeit
  • Bonität des Antragsstellers
  • Verwendungszweck
  • Kontoführungsgebühren
  • Eventuelle Provisionen



Die Bearbeitungsgebühr
Gerade in der Höhe der Bearbeitungsgebühr unterscheiden sich die Banken und Sparkassen erheblich.
Beachten sollte man in diesem Zusammenhang auch, dass die Bearbeitungsgebühr nur einmalig bezahlt werden, wogegen die Zinsen während der gesamten Laufzeit des Kredits bezahlt werden muss.

Dennoch heißt das noch lange nicht das Banken, die mit einem Gebührenverzicht werben, unbedingt den niedrigsten Effektivzins bieten. Ggf. sind hier die Nominalzinsen entsprechend höher.
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Bankenauswahl
Ein Hilfsmittel, die richtige Bank oder Sparkasse zu finden, ist der Gebühren- bzw. Kostenvergleich.
Dennoch sollte bei der Auswahl des richtigen Bankinstituts der Blickwinkel nicht ausschließlich auf die Gebühren gerichtet sein.

Die Wahl der richtigen Bank oder Sparkasse hängt letzten Endes auch von individuellen, persönlichen Faktoren ab:

  • Ist der persönliche Kontakt zu einem Filialbetreuer wichtig oder möchte man auf den persönlichen Kontakt verzichten?
  • Wünscht man auch Onlinebanking, aber dennoch die persönliche Betreuung vor Ort?
  • Welche zusätzlichen Serviceleistungen bietet das Institut und sind diese wichtig?


Weitere Faktoren sind:

  • Bietet das Institut Überbrückungsmöglichkeiten bei finanziellen Engpässen während der Laufzeit des Vertrages?
  • Werden zusätzlich Provisionen erhoben?
  • Wie hoch sind die Kontenführungsgebühren?
  • Ist eine vorzeitig Tilgung möglich und wenn ja, zu welchen Konditionen?
  • Wie hoch sind die Bearbeitungsgebühren?
  • Werden eventuelle Bearbeitungsgebühren bei vorzeitiger Auflösung anteilig zurückerstattet?
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Abwicklung
Jeder der einen Kredit bei einer Bank oder Sparkasse beantragen möchte, sollte sich zunächst danach erkundigen welche Sicherheiten und Unterlagen dieses Institut für die Gewährung eines Darlehens fordert.

In den meisten Fällen benötigt das Institut:

  • Eine Selbstauskunft
  • Die Vorlage des Personalausweises und somit den
  • Nachweis der Volljährigkeit
  • Die Vorlage Ihrer letzten zwei bis drei Gehaltsabrechnungen
  • Eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft nicht besitzt.
  • Den Nachweis, dass man in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht und sich nicht in einer Ausbildung befindet.


Kreditwürdigkeit
Die Bank prüft, ob man dazu in der Lage ist, aufgrund des Einkommens und ständiger Verpflichtungen ( Miete, Lebensunterhalt, etc.) den Kredit pünktlich zu tilgen. Auch spielen subjektive Kriterien bei der Vergabe eines Kredits eine Rolle. Hierzu gehört auch die Prüfung des Zahlungsverhaltens bei früheren Krediten und ggf. die Prüfung, inwieweit der Kreditantragsteller gewohnt ist regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Übersteigt die z. B. monatlich zu zahlende Rate das verfügbare Einkommen, dann wird der Kreditantrag i. d. R. abgelehnt.

Sicherheiten
In vielen Fällen genügt zur Erlangung eines Kredits eine Stellung von Sicherheiten durch den Kreditnehmer.

Dennoch können die Institute neben den zu erbringenden Nachweisen zur Kreditwürdigkeit je nach Verwendungszweck, Kredithöhe oder Bonität des Kreditantragsstellers zusätzliche Sicherheiten fordern.

  • Bei einer Autofinanzierung ist diese Sicherheit z.B. die Hinterlegung des KFZ- Briefes Den Kfz- Brief erhält man nach Tilgung des Darlehens von der Bank wieder zurück.
  • Bei einem Anschaffungsdarlehen fordern einigen Kreditinstituten die Abtretung von Gehaltsansprüche und Sozialleistungen. Die Abtretung der Einkünfte dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche der Bank aus dem Kreditvertrag und ist beschränkt auf die Höhe des Kreditbetrages zuzüglich 20 % für eventuell entstehende Rechtsverfolgungskosten sowie für die durch Zahlungsverzug verursachte Kosten (Höchstbetrag).
  • Bei anderen Anschaffungen kann die Bank oder Sparkasse ggf. eine Bürgschaft verlangen. Durch eine Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter bei eventueller Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers für die offene Darlehenssumme gerade zu stehen.
  • In bestimmten Fällen fordert die Bank oder Sparkasse von dem Antragsteller eine Restschuldversicherung. Die Restschuldversicherung ist eine besondere Art der Risikolebensversicherung die im Falle des Todes des Kreditnehmers für noch offene Raten einspringt, sodass die Hinterblieben des Verstorbenen hierfür nicht haften müssen.


SCHUFA- Auskunft
Jeder, der einen Ratenkredit beantragt, unterschreibt eine sogenannte SCHUFA- Klausel. Aufgrund dieser Klausel willigt man zur Auskunft und Weitergabe seiner Daten an diese ein.
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Kündigung
Der Kreditvertrag endet i. d. R. nach Tilgung der letzten Rate. Eine gesonderte schriftliche Kündigung ist nicht erforderlich.

Sollte man während der Laufzeit in finanzielle Engpässe geraten, empfiehlt sich in jedem Fall unverzüglich ein Gespräch mit dem Kreditgeber. In diesem Fall besteht die Möglichkeit mit der Bank oder Sparkasse

  • die Aussetzung der Raten über einen bestimmten Zeitraum zu vereinbaren oder
  • die Rückzahlungsraten zu reduzieren.
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FSS online AG Quelle: FSS online AG