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Leistungsumfang
Die Insassenunfallversicherung
rundet die Palette der Kraftfahrtversicherungen ab. Sie zahlt, wenn Mitfahrer
im Auto bei einem Unfall zu Schaden kommen . Das tut grundsätzlich
auch die Haftpflichtversicherung, allerdings nur, wenn ein Verschulden
vorliegt.
Die Insassenunfallversicherung eher etwas für Leute
mit hohem Sicherheitsbedürfnis, die auch gewappnet sein wollen, wenn z. B.
bei Fahrerflucht die für den Unfall verantwortliche Person nicht ermittelt
werden kann, die schuldige Person nicht versichert oder mittellos ist, oder
der Unfall ohne Verschulden des Fahrers, z. B. durch Wildwechsel, verursacht
worden ist.
In dem für PKW üblichen Pauschalsystem
sind neben dem Fahrer alle berechtigten Insassen des im Versicherungsvertrag
bezeichneten Fahrzeugs mitversichert. So ist z. B. auch ein
Anhalter ein berechtigter Insasse, wenn er aus Gefälligkeit mitgenommen
wird.
Für Personenschäden gilt der Schadenersatz bis zu der
Vereinbarten Versicherungssumme.
Dies Insassenunfallversicherung bietet
dem Fahrer und den Insassen eines KFZ Schutz bei Unfällen im Zusammenhang
mit dem
- Lenken,
- Benutzen,
- Behandeln,
- Beladen
und Entladen,
- Abstellen eines KFZ oder Anhängers,
- Ein- und
Aussteigen.
des versicherten Kraftfahrzeuges
Grundsätzlich
besteht auch für die Insassenunfallversicherung Deckung in allen
Europäischen Ländern und für die außereuropäischen
Gebiete die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische
Gemeinschaft gehören.
In der Insassenunfallversicherung
bedürfen Einschränkungen des Geltungsbereiches,
der Schriftform. Die grüne Versicherungskarte, das offiziell als
"Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr" bezeichnete
Dokument bescheinigt, dass KFZ- Haftpflicht- Versicherungsschutz nach
den im Gastland geltenden Bestimmungen besteht. Insbesondere bei Unfällen
mit Verletzten kann gegenüber den Verkehrsopfern nachgewiesen
werden, dass sie von der deutschen Versicherung Schadenersatz erhalten. | top |
Leistungseinschränkung
Wie bei den anderen Versicherungen sind auch hier vorsätzlich
herbeigeführte Schäden nicht versichert. Darüber hinaus werden
keine Leistungen erbracht bei Fahren unter Alkoholeinfluss, Selbstmord-Versuch,
Entwendung des Fahrzeugs und Nutzung durch einen unberechtigten Fahrer. | top |
Beitragsberechnung
Der Beitrag richtet sich nach dem vereinbarten System,
dem Deckungsumfang und der Höhe der Versicherungssummen.
Im
Rahmen des meist gewählten Pauschalsystems, werden die Versicherungssummen
im Schadenfall durch die Anzahl der berechtigten Insassen geteilt. Jeder
Insasse ist mit dem auf ihn entfallenden Teilbetrag versichert. Bei zwei oder
mehr Insassen erhöhen sich die Versicherungssummen ohne zusätzlichen
Beitrag um 50%.
Das Platzsystem versichert jeden einzelnen Platz
im Fahrzeug mit der gleichen Summe. Wenn bei einem Unfall weniger Personen
betroffen, als Personen versichert sind, wird die Summe für jede einzelne
Person entsprechend gekürzt.
Die Namentliche Versicherung
ist unabhängig vom Fahrzeug, denn es werden lediglich ganz bestimmte
namentlich bezeichnete Personen versichert.
Ausgenommen Fahrer und
Beifahrer, bzw. Personen, die beim Versicherungsnehmer angestellt sind, sind
bei der Pauschalsystemversicherung und bei der Platzsystemversicherung jeweils
alle berechtigten Insassen des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs versichert. | top |
Schadenregulierung
Im Schadenfall leistet
die Insassenunfallversicherung in Abhängigkeit von den vereinbarten
Vertragsleistungen:
Invalidität: Das heißt, eine Zahlung
erfolgt für die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und
geistigen Leistungsfähigkeit. Die Höhe der Leistung richtet sich nach
dem von einem Arzt festgestellten Invaliditätsgrad in Anlehnung an die
sog. "Gliedertaxe". Hier werden die Sinnesorgane und Körperteile
in einer Prozentskala bewertet. Der Verlust eines Daumens bedeutet z. B. 20%
Invalidität, der eines Auges wird mit 50% bewertet (die Prozentsätze
können bei unterschiedlichen Versicherern variieren).
Tagegeld:
Eine Zahlung erfolgt für jeden Tag, den der Versicherte aufgrund
eines Unfalls im Krankenhaus verbringen muss. Bei ambulanter Behandlung werden
die Kosten des Heilverfahrens bis zur vereinbarten Höhe des Tagegeldes
übernommen.
Krankenhaus-Tagegeld mit Genesungsgeld: Gezahlt wird
für jeden Tag, den der Versicherte sich für eine vollstationäre
Heilbehandlung im Krankenhaus befindet. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus
wird für die gleiche Zeit (bis max. 100 Tage) das Genesungsgeld
geleistet.
Todesfallentschädigung: Diese wird an die Hinterbliebenen,
die im Versicherungsantrag als Begünstigte vermerkt sind, ausbezahlt,
wenn der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Folgen des Unfalls stirbt. | top |
Kündigung
Die Insassenunfallversicherung
ist ohne Einhaltung von Kündigungsfristen kündbar
aufgrund eines
- Fahrzeugswechsels oder
- Abmeldung eines
Fahrzeuges.
Hierzu genügt die Mitteilung über den Verkauf
des Kraftfahrzeugs an den Versicherer.
Darüber hinaus besteht
die Möglichkeit den Vertrag zum Ende des Jahres d.h. zum 31.12./ 01.01.
eines jeden Jahres ordentlich zu kündigen.
Die Kündigung
bedarf einer einmonatigen Kündigungsfrist, d.h. sie muss bis
zum 30.11. des Jahres beim Versicherer eingehen.
Außerordentlich
ist der Vertrag kündbar innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe einer
Beitragserhöhung.
Im Schadenfall kann gekündigt werden.
Die Kündigung kann nach einem Monat nach Schadenregulierung fristlos oder
zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Im Falle einer fristlosen
Kündigung ist allerdings zu beachten, dass dem Versicherungsunternehmen
die Prämien bis zum Ende des Versicherungsjahres zustehen. Deshalb
sollte eine fristlose Kündigung im Schadenfall gut überlegt sein. | top |
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