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Leistungsumfang
Die Kapital-Lebensversicherung
mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
(Kapital- LV mit BUZ) bietet weltweiten Schutz rund um die Uhr in der Freizeit,
im Berufsleben, in der Ausbildung, beim Studium oder bei Fahrten in das
Ausland.
Über die Schwächen der gesetzlichen Rentenversicherung
wird in Deutschland schon lange diskutiert. Versicherte der gesetzlichen
Rentenversicherung haben durch die Rentenreform erneut drastische Einschnitte
zu erwarten. Für jeden Berufstätigen ist insbesondere eine
Berufunfähigkeitsabsicherung schon fast unumgänglich.
Eine
Entscheidung für die Kapitallebensversicherung mit BUZ hängt
sehr von der individuellen Situation des Einzelnen ab.
Für
Singles ohne Hinterbliebene ist eine Kapitallebensversicherung
sicherlich die teuerste Variante, um ein Vermögen aufzubauen.
Das liegt daran, dass ein beträchtlicher Teil des zu zahlenden Beitrages
für das Todesfallrisiko verwandt wird.
Eine Lebensversicherung
kann auch für Kapitalanleger interessant sein. Durch die gesonderte
Behandlung der Besteuerung von Kapitalerträgen sollte diese Anlageform
bei bereits ausgeschöpftem Steuerfreibetrag in Erwägung gezogen
werden.
Andere Anlageformen bieten vielleicht höhere Renditen
bzw. Erträge, doch sollte die Kapitalertragssteuer bei überschreiten
der Freibeträge immer mit berücksichtigt werden.
Interessant
kann der Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung bei der Finanzierung
von nicht selbst genutzten Immobilien sein. Bei der Tilgungsaussetzung
über eine Kapitallebensversicherung werden über die gesamte
Laufzeit nur die Schuldzinsen an den Kreditgeber gezahlt. Bei fremdvermieteten
Immobilien können die Schuldzinsen im Rahmen der Einkommensteuer
steuerlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Tilgungsfrist wird die
Ablaufleistung der Kapitalversicherung zur Tilgung des Kredites verwendet. In
einem solchen Fall kann die BUZ - Absicherung zu der Kapitallebensversicherung
eine sinnvolle Ergänzung sein.
Die Kapitallebensversicherung
bietet zudem einen besonders hohen Steuerspareffekt, wenn die Beiträge im
Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung angelegt werden. Der Arbeitnehmer
verzichtet auf einen Teil seines Gehalts oder Sonderzahlung wie Urlaubs- oder
Weihnachtsgeld. Durch die Pauschalversteuerung der einbehaltenen Beträge
kann eine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden. Die betriebliche
Altersversorgung lohnt sich besonders für gut verdienende Angestellte, da
sie einer hohen Steuerprogression unterliegen. Der Gesetzgeber unterstützt
vier Varianten zur betrieblichen Altersversorgung:
- Direktversicherung,
- Unterstützungskasse,
- Pensionskasse und
- Direktzusage.
Kernleistung der Kapitallebensversicherung
ist, dass die Versicherungsgesellschaften ab Vertragsbeginn bei jeder
Art von unfall- oder krankheitsbedingten Todesfällen leisten. Hinzu kommt
das im Falle der Berufunfähigkeit Rentenversicherungsleistungen erbracht
werden.
Zum Todesfallschutz kommt noch die auszuzahlende Summe
bei Vertragsende dazu. Die Erlebensfallsumme setzt sich aus der abgeschlossenen
Versicherungssumme und den bis zum Vertragsende angefallenen Erträgen
zusammen. Erträge sind Zinsen, die im Laufe der Vertragslaufzeit durch
den Zinseszinseffekt entstehen. Eine Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit
ergibt sich aus der Zusatzabsicherung.
Das Besondere bei einer
Kapitalauszahlung im Erlebensfall ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen
die Leistungen steuerfrei sind. Voraussetzung dafür ist, dass der
Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft, die Beitragszahlung mindestens
fünf Jahre erfolgen und der Todesfallschutz mindestens 60 Prozent
der eingezahlten Beiträge entspricht.
Die Todesfallleistungen
unterliegen nicht der Einkommensteuer. Die Erlebensfallleistung
setzt sich aus den Sparanteilen, den Risiko- und Kostenüberschüssen
zusammen und ist ebenfalls nicht einkommensteuerpflichtig,
wenn oben genannte Voraussetzungen erfüllt sind.
Steuerpflichtig
wird die Kapitallebensversicherung wenn:
- die Versicherung nicht einer der Vertragsformen entspricht,
die als Vorsorgeaufwendung in Abzug gebracht werden können.
- die Versicherung vor dem Ablauf ganz
oder teilweise gekündigt oder zurückgekauft wird. Eine Vorauszahlung
auf die Lebensversicherung, sogenannte Policendarlehen, wird nicht als
Versicherungsleistung behandelt und ist somit auch vor Ablauf der zwölf
Jahresfrist steuerfrei. Bei einer Vorauszahlung innerhalb von zwölf
Jahren behält der Versicherer den Kapitalertragssteueranteil ein.
- die entstandenen Überschüsse
vor Ablauf von zwölf Jahren ausgezahlt werden. Dies gilt jedoch nicht,
wenn der Versicherungsfall eingetreten ist. Werden die Überschüsse
mit den laufenden Beiträgen verrechnet (Beitragsverrechnung),
sind die Zinsen ebenfalls nicht kapitalertragssteuerpflichtig.
Bestimmte Vertragsänderungen
werden von den Finanzbehörden steuerrechtlich als Vertragskündigung
und Neuabschluss einer Lebensversicherung gewertet. Dies nennt man in der
Fachsprache "Novation" und bedeutet "neuer Steuerbeginn"
. Besteht nach Vertragsänderung keine Restlaufzeit von zwölf
Jahren mehr, werden die getätigten Änderungen mit neuen steuerlichen
Fristen auferlegt. Zu den Änderungen zählen beispielsweise Laufzeit,
Beitragshöhe, Versicherungssumme und Beitragszahlungsdauer. Der bereits
bestehende Teil der Lebensversicherung bleibt nach einem neuen Steuerbeginn
unberührt.
Überschusssysteme
Die
Versicherungsunternehmen
bieten verschiedene Formen der Überschusssysteme an. Nachstehend
sind die wichtigsten Überschusssysteme erklärt:
- Mit
dem Überschusssystem "Beitragsverrechnung" werden die
zugeteilten Überschüsse nicht zur Erhöhung der Ablaufleistung
herangezogen, sondern dazu verwendet, den garantierten Beitrag zu reduzieren.
Die Festschreibung dieses tatsächlich zu zahlenden Beitrags, des sog.
Zahlbeitrag, erfolgt nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes.
- Beim
Bonussystem erfolgt die Erhöhung der Versicherungsleistungen
in der Weise, dass jeder jährliche Überschussanteil
als Deckungskapital für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung
(Bonus), die zum gleichen Termin abläuft wie die Grundversicherung
und i. d. R. von der gleichen Art ist wie diese, verwendet wird. Die
im Versicherungsfall oder bei Ablauf fällig werdende Leistung, die sich
aus den bis dahin aufsummierten Bonus (Gesamtbonus) ergibt. Bei Rücklauf
des Vertrages wird zusätzlich zum Rückkaufswert der Grundversicherung
das Deckungskapital des Gesamtbonus ausgezahlt. Jeder Bonus trägt wie eine
beitragsfreie Versicherung selbst zum Überschuss bei, deshalb erhöht
sich der jährliche Überschussanteil noch um einen zusätzlichen,
auf die bereits vorhandenen Bonus entfallenden Überschussanteile.
- Bei dem Bonussystem mit Verrechnung werden zum einen bestimmten
Teil werden die Überschüsse verzinslich angelegt ( s. Bonussystem
ohne Verrechnung), zu einem anderen Teil dienen die Überschüsse
dazu, den Beitrag in einem bestimmten Verhältnis zu reduzieren.
- Bei dem Überschusssystem
Erlebensfallbonus werden die erwirtschafteten Überschüsse
überwiegend zur Erhöhung der Ablaufleistung verwendet.
Bei diesem Überschusssystem ist die Todesfallleistung im Verhältnis
zu anderen Überschusssystemen geringer, da das Überschusssystem
ist auf den Erlebensfall ausgerichtet ist. Hieraus resultiert, dass die
Ablaufleistung i. d. R. höher sein kann als bei anderen Systemen.
- Bei dem
Überschusssystem: verzinsliche Ansammlung ohne Beitragsverrechnung
erfolgt die Verwendung der Überschussanteile zur Erhöhung
der Versicherungsleistungen und es kann dadurch erfolgen, dass die zugeteilten
Überschussanteile beim Versicherer angespart, verzinst und bei Beendigung
der Versicherung zusammen mit der vertraglich garantierten Versicherungssumme
ausgezahlt werden. Dieses Verfahren bezeichnet man als verzinsliche Ansammlung.
Die des Ansammlungszinssatzes orientiert sich i. a. an der durchschnittlichen
Verzinsung der Kapitalanlagen, wobei ein angemessener Abschlag
vorgenommen wird, um kurzfristige Schwankungen zu vermeiden und die Kosten
für die Führung des Überschussguthabens zu decken. In der Regel
kann der Versicherungsnehmer während der Laufzeit des Vertrages ganz oder
teilweise über das vorhandene Überschussguthaben verfügen.
- Bei dem
Überschusssystem: verzinsliche Ansammlung mit Beitragsverrechnung
wird zum einen ein bestimmter Teil der Überschüsse
verzinslich angelegt ( s. verzinsliche Ansammlung ohne Beitragsverrechnung
), zu einem anderen ein Teil der Überschüsse dazu herangezogen
den Beitrag in einem bestimmten Verhältnis zu reduzieren.
Es
gibt einen vom Gesetzgeber vorgegebenen und somit garantierten Mindestzins,
der für alle Gesellschaften Gültigkeit hat. In den meisten
Fällen wird dieser jedoch überschritten.
Grundsätzlich
jedoch lässt sich feststellen: Je höher
die Kosten bei den Versicherern liegen um so geringer fällt auch
die Rendite aus; je niedriger die Kosten sind um so höher ist die Rendite. | top |
Leistungseinschränkung
Grundsätzlich ist der
Leistungsanspruch in der Kapitallebensversicherung klar definiert: Verstirbt
der Versicherte, dann wird die Versicherungssumme an den Anspruchsberechtigten,
nach Vorlage der Sterbeurkunde ausgezahlt.
Voraussetzung
hierfür ist allerdings, dass bei der Antragsstellung
auch alle Fragen über den Gesundheitszustand zu den beruflichen Risiken
und Hobbys sehr sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantwortet
wurden. Andernfalls riskiert man wegen der Verletzung der Anzeigepflicht
den Versicherungsschutz.
Die Versicherungsgesellschaften
leisten ab Vertragsbeginn bei jeder Art von unfall- oder
krankheitsbedingten Todesfällen.
In der Kapitallebensversicherung
gibt es nicht viele Fälle, die nicht oder begrenzt versichert sind.
Zu diesen Ereignissen zählen vor allem kriegerische Auseinandersetzungen.
Wenn der Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, kann der
Versicherer seine Leistung auf das bis zum Todestag entstandene Deckungskapital
begrenzen. Das Deckungskapital besteht aus den bis dahin eingezahlten
Beiträgen inklusive dem entstandenen Gewinn.
Grundsätzlich
ist Selbstmord innerhalb der ersten drei Jahre seit Vertragsbeginn
oder seit Wiederherstellung der Versicherung vom Versicherungsschutz
ausgenommen. Voller Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn
die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen worden ist. Das
heißt, dass die versicherte Person nicht mehr selbständig handeln und
entscheiden konnte.
Wenn die eingetretene Leistung, mit einem Hinweis
auf rechtliche Umstände, vom Versicherer abgelehnt wird, dann ist der
Versicherer entgültig von der Leistung befreit, falls der Anspruch nicht
innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird.
Mit
Auszahlung der Versicherungsleistung ist in der Kapital-Lebensversicherung
der Versicherungsfall endgültig abgeschlossen. Nach Vertragserfüllung
der am Versicherungsvertrag Beteiligten ist das Versicherungsverhältnis
beendet. Auf Wunsch kann die zur Verfügung stehende Kapitalleistung
als Rente ausgezahlt werden.
Ansprüche aus der Lebensversicherung
verjähren nach fünf Jahren. Die Verjährung beginnt am
Ende des Jahres, in der die Leistung fällig wird.
Eine Auszahlung
der fälligen Leistung ist nicht möglich, wenn der Berechtigte
die Leistung nicht annimmt oder sich an einem unbekannten Ort aufhält.
Der Versicherer kann die Auszahlung jedoch bei dem zuständigen
Amtsgericht hinterlegen.
Wird die Versicherungsleistung an einen nicht
Empfangsberechtigten ausgezahlt, kann eine nochmalige Leistungserfüllung
an den wirklich Berechtigten nicht mehr stattfinden.
Zur Beurteilung
der Leistungßtärke eines Versicherungsunternehmens bedienen
wir uns des Bilanzratings des "map-reports". Nachstehend sind die wichtigsten
Bewertungskriterien erläutert:
Das Lebensversicherungs- Rating
von map-report hat am Finanzdienstleistungsmarkt Maßstäbe
gesetzt. Es folgt der Philosophie, dass es keine isolierte Produktqualität
von Lebensversicherungen gibt. Für Manfred Poweleit, Herausgeber des map-report
sind alle Lebensversicherungen mit Sparanteilen 'extreme Sonderformen der
Vorzugsaktie, also Instrumente, um vorher erwirtschaftete Gewinne an die Kunden
zu verteilen.
Folgerichtig bewertet das Rating Bilanzkennzahlen,
Ablaufrenditen aus der Vergangenheit sowie Ablaufrenditen, die
sich bei Hochrechnung der gegenwärtigen Gewinnbeteiligung auf die Zukunft
ergeben würden. In der jetzt aktualisierten Fassung des Ratings sind zudem drei
weitere Servicekennzahlen hinzugekommen. Dabei werden BAV-Beschwerden sowie
Leistungsprozesse der Kunden gegen den Lebensversicherer wegen unzureichender
Leistungen im Todes- oder Invaliditätsfall gemessen.
Die
Bewertungen münden in ein m-rating und ein p-rating.
Das wertvollere m-rating erhalten nur Gesellschaften, die mindestens
30 Jahre am Markt sind, für 12 Jahre Geschäftsberichte vorgelegt
und alle Fragebögen zu Ablaufleistungen vollständig beantwortet
haben. Beim p-rating, gedacht für jüngere Unternehmen, genügt
die Vorlage der Berichte von 5 Geschäftsjahren sowie die Beantwortung
von Fragen nach hochgerechneten Vertragsdaten.
map-report-
Systematik im Gesamtergebnis
| mmm |
ppp |
hervorragend |
| mm |
pp |
sehr gut |
| m |
p |
gut |
| m- |
p- |
befriedigend |
| m-- |
p-- |
verbesserungswürdig |
| m--- |
p--- |
stark verbesserungswürdig |
| nr--- |
nr--- |
non-rated (Für Datenverweigerer) |
Folgende Kennzahlen werden im map-rating
bewertet:
Die Kennzahlen im Bilanztest
- Nettorendite Kapitalanlagen
- RfB- Zuweisung
- Verwaltungskosten
- Abschlusskosten
- Stornoquote
- Frühstorno
- BUZ- Quote
- BAV-Beschwerdequote
- Prozessquote Tod
- Prozessquote Berufsunfähigkeit
Während die Bewertung von Lebensversicherern
im Journalismus immer differenzierter wird, besteht in der Softwareanwendung
die große Gefahr, dass die Beispielrechnungen mit der Hochrechnung
der gegenwärtigen Überschussbeteiligung auf die Zukunft (leider
zu oft mit einer Zukunftsprognose verwechselt) alleiniges Beratungskriterium
werden. FSS-online hat diese Gefahr frühzeitig erkannt und das
Programm 'LV-Orientierungsprogramm' genannt. Damit wird deutlich, dass diese
Vertragsdaten lediglich zur Orientierung dienen, die Entscheidung aber nicht
vorwegnehmen können.
Im zweiten Schritt hat FSS-online zusammen
mit dem Verlag Manfred Poweleit das Rating des map-report erstmals und exklusiv
in eine EDV-Anwendung eingebunden: Das map-ZOOM-rating-tool.
Und
das funktioniert so: Sie geben, wie üblich, die zu
testende Vertragskonstellation ein. Der Rechner ermittelt nun die Reihenfolge
der Anbieter mit ihren Daten.
Jetzt folgt die Bewertung: Die
Anbieter, die den Mittelwert der 10 besten Gesellschaften übersteigen, erhalten
39 Punkte. Die Versicherer, die noch nicht einmal den Mittelwert der 10
schlechtesten übertreffen, erhalten 0 Punkte. Die Punkteverteilung zwischen den
Extremwerten ergibt sich mathematisch-linear.
Bewertungskriterien
zur Ermittlung der Vertragspunkte
gemischte
Versicherung Rendite der Ablaufleistung
Termfixversicherung Rendite
der Ablaufleistung
sofortbeginnende
Leibrente Rendite der dynamischen Rente
aufgeschobene
Leibrente Rendite der gesamten Kapitalabfindung
aufgeschobene
Leibrente EB Rendite der gesamten Kapitalabfindung
Risikoversicherung kon.
VS Promillewert (Kosten für 1000 Euro Todesfallleistung)
Risikoversicherung
mit BUZ Leistungsfaktor
Danach sortiert
der Rechner alle Gesellschaften aus, die noch keine 12 Jahre am Markt sind
oder die map-report noch keine Berichte über 12 Geschäftsjahre vorgelegt
haben.
Für die Gesellschaften, die diese Mindestanforderungen
erfüllt haben, addiert der Rechner die ermittelte Vertragspunktzahl
(maximal 39) mit der hinterlegten Bilanzpunktzahl aus dem m-rating
von map-report, wie oben beschrieben. Maximal erreichbar sind also 100 Punkte.
Die Punktzahl wird dann in ein Rating überführt (siehe 'Das Bewertungsschema
im Gesamtergebnis').
Im map-rating haben wir nur 6 der 7
Bewertungsstufen von map-report übernommen. Auf den Ausdruck der Gesellschaften
mit dem Datenverweigerer - Rating nr--- verzichten wir. Mit diesem
Rating werden dann die Vertragskennzahlen durch Bilanzzahlen relativiert.
Ergebnis: Versicherer mit gleichem Rating gehören zur gleichen
Leistungsgruppe. Innerhalb der Gruppe gibt es im Rating keine Unterschiede. | top |
Beitragsberechnung
Neben einem frühen
Eintrittsalter, das die Risikokosten stark mindert, verbessert vor allem
die richtige Wahl der Zahlweise die Rendite der Kapitallebensversicherung.
Die jährliche Zahlweise ist empfehlenswert.
Bei monatlicher Überweisung sind in der Regel Zuschläge
bis 5%, bei halbjährlicher Zahlweise bis zu 3% des Jahresbeitrages
fällig.
Bei jährlicher Zahlweise kann sich die Rendite
um rund 0.25 Prozent erhöhen. Die Jahresprämie kann in 12 monatlichen
Sparraten auf einem Anlagekonto angespart werden, so gibt es auch noch
Zinsen und der nächste Jahresbeitrag ist kein Problem.
Folgende
Kriterien haben weiteren Einfluss auf die Beitragsberechnung:
- Das Alter der versicherten Person,
- Die Laufzeit der Versicherung
- Die Höhe der Versicherungssumme
- Der Gesundheitszustand der zu versichernden Person
- Eventuell gefährliche Hobbys
- Die ggf. Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher
- Die Provisionshöhe und Gebühren
- Der Beruf
Unter anderem kalkuliert das Versicherungsunternehmen die
Beiträge nach den vorgenannten Kriterien. Die Höhe des individuellen
Beitrags, hängt stark von der persönlichen Situation ab.
Der
Beitrag setzt sich grundsätzlich aus drei Teilen zusammen.
- Ein Teil dient dazu, die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme
an die Bezugsberechtigten auszuzahlen. Das ist der sogenannte
Risikoanteil. Dieser ist umso höher, je älter die zu versichernde
Person ist und je länger der Vertrag läuft. Aufgrund der höheren
Sterbewahrscheinlichkeit ist der Risikoanteil bei Männern höher
als bei Frauen. Damit verbunden sinkt auch die zu erwartende Rendite.
- Der zweite Teil
ist der Sparanteil. Durch den Sparanteil wird die Rendite erwirtschaftet.
- Der dritte Teil besteht
aus den Gebühren und den Verwaltungskosten der Versicherungen.
Die
Lebensversicherung hat im Rahmen einer steuerlichen Behandlung der
Kapitalerträge eine herausragende Stellung. Die Beiträge können
im Rahmen von Höchstbeträgen als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht
werden.
Die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme hängt
in der Kapital-Lebensversicherung stark von der jeweiligen Situation der
einzelnen Person ab.
Einige Versicherungsgesellschaften unterscheiden
nach Risikotypen wie Raucher/Nichtraucher unterscheiden. Hierbei ist
es bei den meisten Gesellschaften so, dass der "Nichtraucherbeitrag"
günstiger ist als der "Raucherbeitrag".
Andere Versicherungsunternehmen weisen diese Unterscheidung
im Vergleich nicht aus, erheben aber nach Antragstellung Risikozuschläge
für Raucher. Ebenfalls können Sie für gefährliche Hobbys
oder erhöhten, beruflichen Gefahren eventuell mit Risikozuschlägen
rechnen.
Laufzeiten und Dauer so zu wählen, dass der Rahmen
der steuerlichen Möglichkeiten voll genutzt wird, sollten Sie den Vertrag
über eine Dauer von mindestens 12 Jahren abschließen. Die Wahl
der Gesamtlaufzeit des Vertrages ist abhängig von Ihrer persönlichen
Lebenssituation. Aus steuerlichen Gründen sollten Sie die Beiträge
zur Kapital- LV mindestens über die Dauer von 5 Jahren zahlen. | top |
Leistungsabwicklung
Im Falle des Todes steht dem Bezugsberechtigten die Versicherungssumme
zu. Die Todesfallmeldung ist der Versicherungsgesellschaft unverzüglich
anzuzeigen.
Grundsätzlich ist der Leistungsanspruch
in der Kapitallebensversicherung eindeutig definiert:
Verstirbt
der Versicherte, dann wird die Versicherungssumme an den Anspruchsberechtigten,
nach Vorlage der des original Versicherungsscheines, des Nachweise der letzten
Beitragszahlung, einer amtlichen Sterbeurkunde und einem ärztlichen
Zeugnis aus der die Todesursache hervorgeht ausgezahlt.
Voraussetzung
für eine schnelle Regulierung ist allerdings, dass bei der Antragsstellung
auch alle Fragen über den Gesundheitszustand zu den beruflichen
Risiken und Hobbys sehr sorgfältig und wahrheitsgemäß
beantwortet wurden.
Die Versicherungsleistung
wird erst dann fällig, wenn alle Umstände zur Feststellung
des Versicherungsfalles und zur Höhe der Versicherung geklärt
sind. Sollte der Versicherungsfall einen Monat nach Anzeige noch nicht geregelt
sein, wird auf Antrag eine Abschlagzahlung durch den Versicherer fällig. | top |
Kündigung
Wenn Sie Ihre Kapital- LV
nicht mehr bezahlen können, bietet sich als letzte und meist schlechteste
Lösung, die Kündigung des Vertrags an. Vor der Kündigung
der Lebensversicherung sollte immer das persönliche Gespräch
mit dem Experten stehen. Er erarbeitet mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten
wie z.B. die Reduzierung der monatlichen Belastung,
oder erörtert Alternativen wie z.B. das Policendarlehen oder die
Unterbrechung Ihrer Versicherung.
Grundsätzlich kann der Vertrag
zum Ende eines jeden Versicherungsjahres ganz oder teilweise aufgelöst
werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei unterjähriger
Zahlungsweise kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat
zum Ende eines jeden Zahlungsabschnittes, frühestens aber zum Ende des
ersten Versicherungsjahres vorgenommen werden.
Der Versicherungsnehmer
hat Anspruch auf die Erstattung des Rückkaufwertes seiner
Versicherung. Der Rückkaufswert besteht aus dem Sparanteil und der bis
zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Überschüsse.
Von
einer Kündigung der Lebensversicherung während
der Vertragslaufzeit ist grundsätzlich abzuraten, denn durch eine
Kündigung geht ein erheblicher Teil des bereits eingezahlten Beitrages
verloren.
Alternativen zur Kündigung
Hierbei
wird zwischen vorübergehenden und dauernden Zahlungsschwierigkeiten
unterschieden.
Es kann eine Verlängerung der Zahlungsfirst
für die ausstehenden Beiträge längstens für sechs
Monate beantragt werden. Der Versicherungsschutz bleibt während dieser
Zeit bestehen. Am Ende der Frist müssen die ausstehenden Beiträge
in einer Summe oder durch Beitragserhöhung zurückgezahlt werden.
Ist dies nicht möglich, können die noch ausstehenden Beiträge,
z.B. durch eine Herabsetzung der Versicherungssumme, der Verrechnung
mit einer Vorauszahlung oder Verrechnung mit dem Überschussguthaben
zurückgezahlt werden.
Bei einer Lebensversicherung
ist es für einen Zeitraum von 24 Monaten möglich, einen
geringeren Beitrag zu zahlen. In dieser Zeit fallen nur die Risikobeiträge
an. In der Fachsprache spricht man von der Entrichtung eines
Risikozwischenbetrages. Der Sparanteil wird in diesem Zeitraum ausgesetzt,
die Hinterbliebenversorgung bleibt aber erhalten. Der nichtgezahlte Sparbeitrag
wird nach Ablauf der Zwischenfinanzierung auf die restlichen Folgebeiträge
umgelegt.
Man kann auch die ausstehenden Beiträge
mit den anfallenden Überschüssen zu verrechnen.
Eine
eventuelle Zahlungserleichterung besteht außerdem,
wenn jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche
Zahlungsweise auf monatlich. Beitragszahlung umgestellt wird. Allerdings
wird bei monatlicher Zahlung ein Ratenzuschlag in Höhe von fünf
Prozent des Beitrages fällig.
Um die monatlichen Beiträge zu
senken, besteht die Möglichkeit, dass die Vertragslaufzeit verlängert
wird. Dabei sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, dass die Leistung
nicht steigt. Nachteile der Leistungserhöhung des Vertrages wäre
eine Steuerschädlichkeit (Novation) und der Anstieg des Beitrags. Durch
eine Streckung der Laufzeit ergeben sich geringere Beiträge.
Ein
weiteres Mittel zur monatlichen Kostensenkung besteht in der Herabsetzung
der Versicherungssumme. Die Laufzeit muss nicht zwingend verändert
werden. Der Versicherungsschutz reduziert sich auf die neue Versicherungssumme
und es sollte darauf geachtet werden, dass die Mindestversicherungssumme
nicht unterschritten wird. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften
liegt der Mindestbeitrag bei 5.000,- Euro Todesfallschutz. | top |
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