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Leistungsumfang
Grundsätzlich ist jeder Arbeiter, Angestellte und Auszubildender
der gegen Entgeld beschäftigt ist rentenversichert.
Bestimmte
Berufsgruppen wie z.B. Künstler aber auch Handwerker sind
sogar als selbstständige tätige ganz oder für einem für
einen bestimmten Mindestzeitraum in der gesetzlichen Rentenversicherung
pflichtversichert.
Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht
in der gesetzlichen Rentenversicherung, da diese über den Dienstherrn
eine Pension erhalten.
Die private Rentenversicherung,
auch Leibrentenversicherung genannt, besteht aus zwei Phasen.
- der Aufschubphase, in der das Kapital angespart wird und
- der Rentenbezugsphase in
der das Kapital inkl. Überschüssen als Rente ausgezahlt wird.
Die Private
Rentenversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung
oder Pensionsversorgung. Sie ähnlich wie die Kapitallebensversicherung.
Bei der klassischen Rentenversicherung entfällt lediglich
der Todesfallschutz, daher sind die Renditen in der Rentenversicherung
bei bestimmten Kostrelationen höher als in der Kapitallebensversicherung.
Das liegt daran, dass der Versicherer das gesamte Kapital
gewinnbringend anlegt und keinen Risikoanteil für den Todesfallschutz
berücksichtigen muss.
Deshalb wird beim Abschluss einer
Rentenversicherung auch nicht nach dem Gesundheitszustand der zu versicherten
Person gefragt.
Man unterscheidet in der privaten Rentenversicherung
zwischen zwei Varianten der Ansparung:
A)
aufgeschobene Rente
Hier wird das
erforderliche Kapital - sozusagen das Sparziel - durch regelmäßige
Beitragszahlungen über einen festgelegten Zeitraum angespart.
Vor
Ende der Aufschubphase hat der Versicherte ein Kapitalwahlrecht, d.h. er
entscheidet, ob statt einer monatlichen Rente eine einmalige Kapitalabfindung
ausgezahlt wird. Bei der Rentenversicherung ohne Todesfallleistung muss dieses
Wahlrecht spätestens fünf Jahre vor Ende der Ansparzeit ausgeübt
werden. Diese Regelung soll verhindern, dass unmittelbar vor Rentenbeginn
kranke Versicherte vorwiegend die Kapitalabfindung wählen - und
nur die voraussichtlich lang lebenden, gesunden Versicherten eine lebenslange
Rente beanspruchen.
Die Rentenzahlung erfolgt auch dann noch, wenn
die gezahlten Renten die entrichteten Beitragszahlungen wertmäßig
übersteigen.
Entscheidet sich der Anleger für
die einmalige Kapitalzahlung, ist es wichtig, dass der Vertrag mindestens
eine Laufzeit von zwölf Jahren aufweist und die Beitragszahlungsdauer
mindestens fünf Jahre beträgt, damit die Leistungen steuerlich
begünstigt sind.
B) Sofortrente
Die Sofortrente
unterscheidet sich von der aufgeschobenen Rente insofern, als dass der
Versicherungsnehmer sozusagen auf die Aufschubphase verzichtet und den Beitrag
einmalig in Form eines größeren Geldbetrages auf einmal zahlt,
man spricht hier von einem sog. Einmalbeitrag.
Dieses Modell ist
ausschließlich auf die Rentenzahlung ausgelegt und steuerlich interessant.
Die Rente erhält man dann ab dem vereinbarten Auszahlungstermin
bis ans Lebensende. Die Rentenzahlung erfolgt selbst dann noch,
wenn die gezahlten Renten den entrichteten Einmalbeitrag wertmäßig
übersteigen.
Rentengarantie
Wie
gesagt: Die Rentenzahlung erfolgt auch dann noch, wenn die gezahlten
Renten die entrichteten Beitragszahlungen wertmäßig übersteigen.
Dies gilt jedoch nur für den "Rentenbezug" solange der
Versicherungsnehmer lebt.
Bei frühem Tod des Versicherten besteht
die Gefahr, dass nur ein geringer Teil seiner eingezahlten Beiträge
in Form der Rente an ihn zurückfließt. Um dem entgegenzuwirken
kann die Rentenversicherung um eine "Rentengarantiezeit" ergänzt
werden. D.h. bei Vertragsabschluss wird vereinbart für wie lange die nach
dem Tod der versicherten Person die Rentenzahlung an den Bezugsberechtigten
weitergezahlt wird. Die Zeiträume der Rentengarantiezeit
können individuell vereinbart werden. Die Zeiträume betragen
5,10,15 oder 20 Jahre. Eine weitere Variante wäre die Auszahlung an
den Bezugsberechtigten in Form einer einmaligen Kapitalzahlung.
Durch
die Vereinbarung der Rentengarantiezeit wird bei vorzeitigem
Tod der versicherten Person, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten
Garantiezeit die Rente an die Hinterbliebenen weitergezahlt. Selbst wenn der
Versicherte während der Rentengarantiezeit stirbt, endet die Rentenzahlung
trotzdem erst am Ende der Garantiezeit.
Nach Ablauf der Garantiezeit
kann für die Hinterbliebenenvorsorge eine Hinterbliebenenrente
bis zu 100 Prozent der Hauptversichertenrente vereinbart werden. In Anlehnung
an die Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung wird häufig
eine Hinterbliebenenrente von 60 Prozent gewählt. Diese Zusatzversorgung
senkt aber die Rendite da das Versicherungsunternehmen ein höheres Risiko
tragen muss.
Ein Unterschied zwischen der Kapital-Lebensversicherung
und der Rentenversicherung ist, dass bei der Kapital- Lebensversicherungen
wird ein Todesfallrisiko versichert ist, während bei Rentenversicherungen
ein Langlebigkeitsrisiko versichert ist. Deshalb verzichtet der
private Rentenversicherer auch auf eine Gesundheitsprüfung.
Der
Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung durch das Versicherungsunternehmen
ermöglicht es selbst den Kunden, die aufgrund schwerer
Erkrankungen nicht mehr oder nur gegen deutlich erhöhte Beiträge
lebensversichert werden könnten, sich auf diese Weise zusätzlich
finanziell abzusichern.
Zu einer Rentenversicherung kann während
der Ansparphase eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)
eingeschlossen werden. Dadurch wird die Rentenversicherung zum umfassenden
Versicherungsschutz. Der Einschluss des Berufsunfähigkeitsrisikos
in die Rentenversicherung ist oftmals kostengünstiger als der Abschluss
einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Einige
Versicherer bieten im Rahmen einer Rentenversicherung
den Einschluss einer Pflegerentenzusatzversicherung an.
Zwischen
der Berufsunfähigkeitsrente und der Pflegerentenversicherung
besteht der Unterschied insofern, dass die Berufsunfähigkeitsrente
für die finanzielle Absicherung des fehlenden Einkommens
und nicht für die Abdeckung zusätzlicher Pflegekosten vorgesehen
ist. Daher wird die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
oder auch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nur für die Zeit
des Erwerbslebens abgeschlossen.
Die private Pflegezusatzversicherung
leistet finanzielle Hilfe bei Pflegebedürftigkeit,
wenn man zum Beispiel nicht ohne Hilfe aufstehen, sich
ankleiden oder essen kann. Damit man im Alter im schlimmsten Fall nicht von
der Sozialhilfe abhängig ist, sollte die Bedeutung der Pflegeversicherung
nicht unterschätzt werden.
Aufgrund von Kürzungen
in der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Versorgungslücke
in den nächsten Jahren größer. Welche Versicherungssumme
man braucht ist von der individuellen Situation abhängig.
Folgende Fragen helfen bei der persönlichen Bedarfsanalyse:
- Wie hoch ist der gesetzlichen Rentenanspruch?
- Gibt es außer der gesetzlichen Versorgung
noch weitere zu erwartende Leistungen, wie z.B. die Betriebsrente?
- In welcher Höhe ist Vermögen ist vorhanden?
- Welche vorhandenen Anlageformen dienen noch der Altersversorgung?
- Mit welchen finanziellen Belastungen muss man rechnen - welche
wiederkehrenden Ausgaben hat man, wie Miete, Auto und Lebensunterhalt?
- Was geschieht bei einer Berufs- und Erwerbslosigkeit?
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Leistungseinschränkung
Leistungseinschränkungen im klassischen
Sinn sind bei der privaten Rentenversicherung nicht vorhanden.
Die
private Rentenversicherung unterliegt nicht den Schwankungen
am Kapitalmarkt, sie garantiert eine Mindestverzinsung. Die größte
Ähnlichkeit mit der gesetzlichen Rente besteht bei den privaten
Rententarifen in der dynamischen Gewinnrente, die mit einer garantierten
Verzinsung des Deckungskapitals ausgestattet ist. Die zusätzlich
von den Versicherern erwirtschafteten Überschüsse werden
dann dazu verwendet, die Rente jährlich entsprechend zu erhöhen. Die
Höhe des Ansammlungszinssatzes ist von der durchschnittlichen Verzinsung
der Kapitalanlagen abhängig, zum Ablauf des Vertrages wird zusätzlich
ein Überschussanteil ausgeschüttet und so die Ablaufleistung
erhöht.
Die Kapitalsumme der privaten Rentenversicherung
besteht aus einem garantierten Teil, der mit einem festen Rechnungszins
kalkuliert ist und einer Gewinnbeteiligung die allerdings nicht garantiert ist. | top |
Beitragsberechnung
Die Beitragshöhe in
der privaten Rentenversicherung richtet sich nach der Versicherungssumme, dem
Rentenbeginn, der Beitragszahlungsdauer, dem Eintrittsalter der versicherten
Person (Versicherungsbeginn) und nach dem Geschlecht der versicherten
Person. Die Höhe der Beiträge bemisst sich außerdem noch
aus den eventuell vereinbarten Zusatzleistungen.
Kalkulationsbasis
der privaten Rentenversicherungswirtschaft ist die sogenannte
Sterbetafel. Die Sterbetafel ist ein mathematisches Modell, mit der sich
die Sterblichkeitsverhältnisse einer Versichertengemeinschaft darstellen
lassen. Steigende Lebenserwartungen bedeuten für die Versicherer, dass
sie ihren Anlegern immer länger Renten zahlen müssen. Damit für
die Finanzierung der lebenslangen Rentenzahlung auch genügend Kapital zur
Verfügung steht, muss daher bei der Berechnung der Beiträge bzw. des
Einmalbeitrages die richtige Sterbetafel zugrunde gelegt werden.
Die
private Rentenversicherung unterliegt in aller Regel nur der Besteuerung
des Ertragsanteils (Zinsanteile). Die Höhe des steuerlichen Zinsanteils
richtet sich im Einzelfall nach dem vollendeten Lebensjahr des Versicherten
zu Beginn der Rentenleistung. Je älter der Rentenempfänger
zu Beginn der Rentenleistung ist, desto geringer ist der zu versteuernde
Ertragsanteil.
Wie bereits gesagt: Die private Rentenversicherung
unterliegt nicht den Schwankungen am Kapitalmarkt, sie garantiert eine
Mindestverzinsung. Die zusätzlich von den Versicherern erwirtschafteten
Überschüsse werden dann dazu verwendet, die Rente jährlich
entsprechend zu erhöhen. Die Höhe des Ansammlungszinssatzes ist von
der durchschnittlichen Verzinsung der Kapitalanlagen abhängig, zum Ablauf
des Vertrages wird zusätzlich ein Überschussanteil ausgeschüttet
und so die Ablaufleistung erhöht.
Die Kapitalsumme der
privaten Rentenversicherung besteht aus einem garantierten Teil, der mit einem
festen Rechnungszins kalkuliert ist und einer Gewinnbeteiligung die allerdings
nicht garantiert ist.
Die Rentenauszahlung kann gewählt werden.
Hier stehen je nach Versicherungsunternehmen folgende Auszahlungsvarianten
zur Verfügung:
Die konstante Rente
Hierbei
handelt es sich darum, dass die Rente von der Höhe
nach konstant ist und sich während der Bezugsphase nicht verändert.
Die Höhe der konstanten Rente im Rentenbezug ist allerdings
nicht garantiert. Sie ist von der jeweiligen Überschussbeteiligung
abhängig. Die Rentenhöhe ist in den ersten Jahren des Rentenbezugs
höher als bei der Dynamischen Rente.
Die dynamische
Rente
Die dynamischen Rente ist eine Rentenauszahlungsvariante
bei der die Rente von Jahr zu Jahr um einen bestimmten Prozentsatz
steigt. Die Steigerungsrate der dynamischen Rente im Rentenbezug ist nicht
garantiert. Allerdings ist die jeweils erreichte Rentenhöhe garantiert.
Nur die zukünftigen jährlichen Erhöhungen hängt von
den jeweils von den erzielten Überschussanteilen ab. Die Rentenhöhe
ist im Gegensatz zur konstanten Rente in den ersten Jahren des Rentenbezugs
geringer und baut sich erst durch die regelmäßigen Erhöhungen
auf.
Die teildynamische Rente
Die teildynamische
Rente ist sozusagen eine Mischform zwischen der konstanten und teildynamischen
Rente. Die Steigerungsrate der teildynamischen Rente im Rentenbezug
ist nicht garantiert. Allerdings ist die jeweils erreichte Rentenhöhe
garantiert. Nur die zukünftigen jährlichen Erhöhungen
hängen jeweils von den erzielten Überschussanteilen ab.
Es kann nach der Höhe der teildynamischen Rente sortiert werden, indem Sie
auf die Spaltenüberschrift klicken. Die Rentenhöhe ist im Gegensatz
zur konstanten Rente in den ersten Jahren des Rentenbezugs höher aber
geringer gegenüber der dynamischen Rente.
Die Gewinnbeteiligung
bei Versicherungen bezieht sich immer auf das Anlagevermögen,
in das freilich nicht alle Kundenbeiträge einfließen.
Schließlich müssen auch Kosten und Gewinne des Unternehmers
finanziert werden. Die Höhe der Leibrente oder einmaligen Kapitalabfindung
zum Vertragsende wird ausschlaggebend von der Gewinnbeteiligung
oder Überschussbeteiligung beeinflusst.
Die Überschüsse
ergeben sich je Geschäftsjahr, also während der Aufschubphase
/ Ansparphase aus dem sogenannten Risikoergebnis, dem Kostenergebnis,
dem Ergebnis der Kapitalanlagen sowie aus dem Storno (vorzeitiger Abgang
von Verträgen), der Rückversicherung und sonstigen Positionen des
Versicherers, wie z. B. den Steuern.
Pflegerentenzusatzversicherung
- hier erhöht sich der Beitrag
der Altersrentenversicherung im die vereinbarte Pflegerentenversicherung. | top |
Leistungsabwicklung
Nach Ablauf der Aufschubphase bzw. bei
Erreichen des Rentenbezugsphase zahlt der Versicherer die vereinbarte Leistung
in Form einer Leibrente oder als einmalige Kapitalabfindung an die versicherte
Person. Der Anspruch der Leistungen erlischt bei Tod der versicherten Person,
es sei denn, es wurde eine Todesfallleistung oder eine Rentengarantiezeit
vereinbart.
Die vereinbarte Leistung erbringt der Versicherer erst
Vorlage des Versicherungsscheines. Üblicherweise verlangen die Versicherer
vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung auch ein amtliches Zeugnis darüber,
dass der Versicherte noch lebt - diese Kosten werden i. d. R. von der
Versicherungsgesellschaft getragen.
Der Tod der versicherten Person
ist dem Versicherer in jedem Fall unverzüglich anzuzeigen.
Soweit
die Todesfallleistung vereinbart gilt, verlangen die Versicherer
ein ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todesursache
sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode des Versicherten
geführt hat.
Hat sich der Versicherungsnehmer für
die Rentenzahlung entschieden kann können folgende Auszahlungsvarianten,
die allerdings von Unternehmen zu Unternehmen differieren können
gewählt werden:
Die konstante Rente
Hierbei
handelt es sich darum, dass die Rente von der Höhe nach
konstant ist und sich während der Bezugsphase nicht verändert. Die
Höhe der konstanten Rente im Rentenbezug ist allerdings nicht garantiert.
Sie ist von der jeweiligen Überschussbeteiligung abhängig.
Die Rentenhöhe ist in den ersten Jahren des Rentenbezugs höher als
bei der Dynamischen Rente.
Die dynamische Rente
Die
dynamischen Rente ist eine Rentenauszahlungsvariante bei der die Rente
von Jahr zu Jahr um einen bestimmten Prozentsatz steigt. Die Steigerungsrate
der dynamischen Rente im Rentenbezug ist nicht garantiert. Allerdings
ist die jeweils erreichte Rentenhöhe garantiert. Nur die zukünftigen
jährlichen Erhöhungen hängt von den jeweils von den erzielten
Überschussanteilen ab. Die Rentenhöhe ist im Gegensatz zur konstanten
Rente in den ersten Jahren des Rentenbezugs geringer und baut sich erst durch
die regelmäßigen Erhöhungen auf.
Die teildynamische
Rente
Die teildynamische Rente ist sozusagen eine Mischform
zwischen der konstanten und teildynamischen Rente. Die Steigerungsrate
der teildynamischen Rente im Rentenbezug ist nicht garantiert. Allerdings
ist die jeweils erreichte Rentenhöhe garantiert. Nur die zukünftigen
jährlichen Erhöhungen hängen jeweils von den erzielten
Überschussanteilen ab. Es kann nach der Höhe der teildynamischen
Rente sortiert werden, indem Sie auf die Spaltenüberschrift
klicken. Die Rentenhöhe ist im Gegensatz zur konstanten Rente
in den ersten Jahren des Rentenbezugs höher aber geringer gegenüber
der dynamischen Rente.
Im Versicherungsschein unterscheidet man
zwischen Versicherungsnehmer, versicherter Person und bezugsberechtigter Person
im Todesfall. Versicherer und Versicherungsnehmer sind Vertragspartner, der
Versicherungsnehmer ist daher für die rechtzeitige Zahlung der Prämie
bzw. des Beitrages verantwortlich. Der Versicherungsnehmer ist Inhaber
des Versicherungsscheines bzw. der Police. Etwaige Vertragsänderungen
können nur vom Versicherungsnehmer vorgenommen werden.
Die
im Versicherungsschein eingetragene versicherte Person erhält die
vertraglich festgelegten Leistungen, wie Rente oder einmalige Kapitalabfindung.
In den meisten Verträgen sind Versicherungsnehmer und versicherte Person
gleichgestellt.
Die im Versicherungsschein genannte bezugsberechtigte
Person, erhält bei Tod der versicherten Person die vereinbarte
Leistung vom Versicherer. Das Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer
bis zum Eintritt der Leistungspflicht jederzeit geändert werden. Nach dem
Tod des Versicherungsnehmers kann das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen werden.
Wird im Versicherungsschein nicht ausdrücklich eine bezugsberechtigte
Person angegeben, erhalten bei Tod der versicherten Person, der
Versicherungsnehmer oder die Erben die vereinbarten Leistungen.
Bei
Mitversicherung der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
(BUZ) oder der Pflegerentenzusatzversicherung verlangen die
Versicherer meist ausführliche Berichte der/des behandelnden Ärzte
/ Arztes über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche
Dauer des Leidens sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit bzw.
Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers. Weitere Informationen hierzu
sind im "Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung" nachlesbar. | top |
Kündigung
Die Kündigung der privaten Rentenversicherung
ist i. d. R. mit finanziellen Verlusten verbunden. Eine Kündigung sollte
daher gut überlegt sein.
Die Private Rentenversicherung kann
man vor dem jeweiligen Rentenbeginn, d.h. in der Aufschubphase ganz oder auch
teilweise zum Ende des laufenden Versicherungsjahres schriftlich gekündigt
werden.
Bei Vereinbarung von Ratenzahlungen kann man den
Vertrag auch innerhalb des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat
zum Ende eines jeden Ratenzahlungsabschnittes kündigen.
Wurde
bei Antragstellung eine Beitragsrückgewähr
bzw. eine Rentengarantie vereinbart, gilt hierfür kein separates
Kündigungsrecht.
Ist die Todesfallleistung vereinbart, wird
bei Kündigung des Vertrages vom Versicherer nur der Rückkaufswert
zurückgezahlt. Der Rückkaufswert entspricht allerdings
nicht der Summe der eingezahlten Beiträge, sondern ist vermindert um einen
angemessenen Abzug. Anstelle einer Kündigung, kann jedoch unter Einhaltung
der obigen Fristen schriftlich verlangt werden, von der Beitragszahlungspflicht
befreit zu werden. Allerdings vermindert sich die Rentenhöhe. | top |
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