| |
 |
|
Leistungsumfang
Die Berliner Kürzungen machen den Abschluss
einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (sog. BUZ), insbesondere
für jüngere Personen, die nicht über eine genügende
Grundabsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügen,
aber auch für Hausfrauen, Auszubildende, Studenten unumgänglich.
Sie ist der Schutz davor im Extremfall nicht Sozialhilfeempfänger
zu werden. Selbst Versicherungskritiker bestätigen
die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Man
sollten allerdings bei der Absicherung der BUZ beachten: Die günstigsten
Prämien der Risiko- LV mit BUZ, spielen bei der Betrachtung dieser
Absicherung eine untergeordnete Rolle. Im Vordergrund Ihrer "Vorsorge-
und Existenzsicherung" sollte daher die Verbraucherfreundlichkeit
der Versicherungsbedingungen stehen.
Wie gesagt,
die Risikolebensversicherung mit BUZ setzt sich aus der Risikoversicherung
und der BUZ- Absicherung zusammen. Auch bei dieser Kombination kann auf
verschiedene Überschusssysteme zurückgegriffen werden:
Mit
dem Überschusssystem "Beitragsverrechnung"
werden die zugeteilten Überschüsse
nicht zur Erhöhung der Todesfallleistung herangezogen, sondern
dazu verwendet, den garantierten Beitrag zu reduzieren. Die Festschreibung
dieses tatsächlich zu zahlenden Beitrags, des sog. Zahlbeitrags,
erfolgt nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes.
Bei
diesem Überschusssystem wird sowohl der Beitrag als auch
die Versicherungsleistung konstant über den gesamten Versicherungszeitraum
garantiert.
Das Überschusssystem Todesfallbonus ist
eine zusätzliche Versicherungsleistung, die nur im Todesfall fällig
wird. Es stellt eine besondere Art der Schlussüberschussbeteiligung
dar, insbesondere wenn die Überschussbeteiligung
von Beginn an gewährt wird. Ist in einem solchen
Falle ein bestimmter Betrag durch eine Risikolebensversicherung abzudecken, so
kann deren Versicherungssumme unter Einbeziehung des Todesfallbonus festgelegt
werden. Der Todesfallbonus hat insoweit den gleichen Effekt, wie eine
direkte Anrechnung der Überschussanteile auf den Beitrag. Die Höhe
des Todesfallbonus kann, wie die von Beginn an auf den Beitrag angerechneten
Überschussanteile, nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes
verbindlich zugesagt werden.
Der garantierte Beitrag ist
der Beitragsaufwand, der max. für die vereinbarte Versicherungsleistung
über die gesamte Laufzeit gezahlt werden muss.
Der Zahlbeitrag
wird durch den Versicherer nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes
und nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert
Die
Versicherungssumme ist ein fest vereinbarter Geldbetrag,
der im Versicherungsfall an den Anspruchsberechtigten, i. d. R. den Erben
zur Auszahlung kommt.
Mit "Zahlbeitrag" wird der
Beitragsaufwand definiert der tatsächlich für den Versicherungsschutz
aufgebracht wird. Der Zahlbeitrag ist nicht mit dem garantierten
Beitrag identisch und wird nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes
garantiert.
Die Wahl der Laufzeit ist bei der Risikoversicherung
mit BUZ abhängig von der persönlichen Lebenssituation
.
Wählt man eine kurze Laufzeit und benötigt man nach
Ablauf weiterhin Versicherungsschutz, wird zunächst das erhöhte Alter
zur Beitragsberechnung herangezogen. Darüber hinaus wird eine erneute
Gesundheitsprüfung durchgeführt. Hat sich das Gesundheitsrisiko
für die Versicherungsgesellschaft verschlechtert, kann diese hierfür
Risikozuschläge verlangen oder sogar die Annahme des Antrages verweigern.
Experten raten zu Laufzeiten zwischen dem Endalter 50 und 55.
Wenn man
wegen des Gesundheitszustandes Zweifel hat, ob man überhaupt versichert
wird und wenn ja, zu welchen Bedingungen, dann kann man auch einen Probeantrag
stellen. Der Antragsteller ist dann nicht an diesen Antrag gebunden,
wohl aber die Gesellschaft, wenn sie verbindlich Versicherungsschutz anbietet. | top |
Leistungseinschränkung
Die Leistungsunterschiede der BUZ sind gegenüber der Risikoversicherung
enorm. In unserem Rating sind die wesentlichen Leistungs- und Bilanzkriterien
analysiert.
An dieser Stelle gehen wir auf diese Thematik nicht
näher ein, da das Thema bereits unter der Überschrift Leistungsumfang
ausführlich beschrieben ist.
Grundsätzlich ist
der Leistungsanspruch in der Risikolebensversicherung klar definiert: Verstirbt
der Versicherte, dann wird die Versicherungssumme an den Anspruchsberechtigten,
nach Vorlage der Sterbeurkunde ausgezahlt.
Voraussetzung
hierfür ist allerdings, dass bei der Antragsstellung
auch alle Fragen über den Gesundheitszustand zu den beruflichen Risiken
und Hobbys sehr sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantwortet
wurden. Andernfalls riskiert man wegen der Verletzung der Anzeigepflicht
den Versicherungsschutz.
Die Versicherungsgesellschaften
leisten ab Vertragsbeginn bei jeder Art von unfall- oder
krankheitsbedingten Todesfällen.
In der Risikolebensversicherung
gibt es nicht viele Fälle, die nicht oder begrenzt versichert sind.
Zu diesen Ereignissen zählen vor allem kriegerische Auseinandersetzungen.
Wenn der Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, kann der
Versicherer seine Leistung auf das bis zum Todestag entstandene Deckungskapital
begrenzen.
Das Deckungskapital besteht aus den bis dahin eingezahlten
Beiträgen inklusive dem entstandenen Gewinn.
Grundsätzlich
ist Selbstmord innerhalb der ersten drei Jahre seit Vertragsbeginn oder
seit Wiederherstellung der Versicherung vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Voller Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Tat aufgrund krankhafter
geistiger Störung begangen worden ist. Das heißt, dass die
versicherte Person nicht mehr selbständig handeln und entscheiden konnte. | top |
Beitragsberechnung
Folgende Kriterien haben Einfluss auf die Beitragsberechnung:
- Das Alter der versicherten Person
- Die Laufzeit der Versicherung
- Die Höhe der Versicherungssumme
- Der Gesundheitszustand der zu versichernden Person
- Eventuell gefährliche Hobbys
- Die ggf. Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher
- Die Provisionshöhe und Gebühren
- Der Beruf
Die genannten Punkte dienen dem Versicherer bei der Kalkulation
von Versicherungsbeiträgen. Die tatsächliche Höhe des
individuellen Beitrags, hängt stark von der persönlichen Situation
ab.
Es gibt Versicherungsgesellschaften, die nach Risikotypen
wie Raucher/Nichtraucher unterscheiden. Hierbei ist es bei den meisten
Gesellschaften so, dass der "Nichtraucherbeitrag" günstiger
ist als der "Raucherbeitrag". Andere Versicherungsunternehmen weisen
diese Unterscheidung im Vergleich nicht aus, erheben aber nach Antragstellung
Risikozuschläge für Raucher. Ebenfalls können Sie für
gefährliche Hobbys oder erhöhten, beruflichen Gefahren eventuell
mit Risikozuschlägen rechnen.
Wählen Sie nicht nur
das preisgünstigste Angebot aus. Das preisgünstigste Angebot ist nur
dann zu empfehlen, wenn Sie jetzt und in der Zukunft keine Zusatzversicherungen
in den Grundschutz einbeziehen wollen. Beachten Sie ggf. auch die
Differenz zwischen Zahl- und Garantiebeitrag.
Manche Versicherungen
haben in den Grundbeitrag, für die ersten 10 Jahre, bereits die Umwandlung
in eine Kapitallebensversicherung, ohne Gesundheitsprüfung, einkalkuliert,
andere Unternehmen verlangen hierfür geringe Zuschläge. Erkundigen
Sie sich nach diesen Versicherungsunternehmen und berücksichtigen
Sie in Ihrem Vergleich ggf. diesen Mehrbeitrag.
Nicht
immer ist die preisgünstigste Versicherung auch die bedarfsgerechte
Versicherung. Ermitteln Sie Ihren tatsächlichen persönlichen Bedarf.
Vielleicht benötigen Sie die eine oder andere Versicherung gar nicht.
Wir empfehlen Ihnen eine neutrale Bedarfsanalyse, bei der Ihre persönliche
Lebensplanung in die Gestaltung eines Finanz- und Vorsorgeplans einfließt. | top |
Leistungsabwicklung
Im Falle des Todes steht dem Bezugsberechtigten die Versicherungssumme
zu. Die Todesfallmeldung ist der Versicherungsgesellschaft unverzüglich
anzuzeigen.
Grundsätzlich ist der Leistungsanspruch
in der Risikolebensversicherung klar definiert:
Verstirbt der Versicherte,
dann wird die Versicherungssumme an den Anspruchsberechtigten, nach Vorlage der
des original Versicherungsscheines, des Nachweise der letzten Beitragszahlung,
einer amtlichen Sterbeurkunde und einem ärztlichen Zeugnis aus
der die Todesursache hervorgeht ausgezahlt.
Voraussetzung für
eine schnelle Regulierung ist allerdings, dass bei der Antragsstellung auch
alle Fragen über den Gesundheitszustand zu den beruflichen Risiken und
Hobbys sehr sorgfältig und wahrheitsgemäß beantwortet wurden. | top |
Kündigung
Grundsätzlich ist eine Risikolebensversicherung mit BUZ zum Ende
eines jeden Versicherungsjahres kündbar.
Bei unterjährlicher
Zahlungsweise ist eine Kündigung, mit Frist von einem Monat,
immer zum nächsten Beitragszahlungsabschnitt möglich.
Einige
Versicherer verwenden als Versicherungsjahr nicht das Kalenderjahr.
Das Versicherungsjahr ist nicht immer identisch ist mit dem Kalenderjahr,
sondern beginnt mit dem im Antrag festgeschriebenen Beginn.
Eine
Alternative zur Kündigung ist die Beitragsfreistellung.
Dabei wird die Beitragszahlung komplett eingestellt. Der Versicherer nimmt die
bis dahin eingezahlten Beiträge und angefallenen Überschussanteile
und kalkuliert eine neue Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz verringert
sich zwar dadurch, doch bleibt eine gewisse Grundversorgung erhalten.
Bei einer Beitragsfreistellung fallen auch keine zusätzliche Kosten
an.
Bei der Beitragsfreistellung ist jedoch zu beachten, dass ggf. der
BUZ - Versicherungsschutz verloren geht.
Weitere Möglichkeiten,
den Beitrag für den Versicherungsschutz zu senken, sind:
Die Todesfallsumme zu reduzieren, dadurch verringert sich der Beitrag, weil das
Risiko nicht mehr so hoch ist, die Versicherungslaufzeit zu kürzen oder
die Beiträge zu reduzieren.
Da auch hier die Versicherungssumme
in Abhängigkeit zur BUZ- Rentenhöhe steht ist die Reduzierung
des Beitrags oder der Versicherungssumme i. d. R. nicht immer zu empfehlen. | top |
|