Ratgeber Risiko-Lebensversicherung mit BUZ
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Leistungsumfang
Die Berliner Kürzungen machen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (sog. BUZ), insbesondere für jüngere Personen, die nicht über eine genügende Grundabsicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verfügen, aber auch für Hausfrauen, Auszubildende, Studenten unumgänglich. Sie ist der Schutz davor im Extremfall nicht Sozialhilfeempfänger zu werden. Selbst Versicherungskritiker bestätigen die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Man sollten allerdings bei der Absicherung der BUZ beachten: Die günstigsten Prämien der Risiko- LV mit BUZ, spielen bei der Betrachtung dieser Absicherung eine untergeordnete Rolle. Im Vordergrund Ihrer "Vorsorge- und Existenzsicherung" sollte daher die Verbraucherfreundlichkeit der Versicherungsbedingungen stehen.

Wie gesagt, die Risikolebensversicherung mit BUZ setzt sich aus der Risikoversicherung und der BUZ- Absicherung zusammen. Auch bei dieser Kombination kann auf verschiedene Überschusssysteme zurückgegriffen werden:

Mit dem Überschusssystem "Beitragsverrechnung" werden die zugeteilten Überschüsse nicht zur Erhöhung der Todesfallleistung herangezogen, sondern dazu verwendet, den garantierten Beitrag zu reduzieren. Die Festschreibung dieses tatsächlich zu zahlenden Beitrags, des sog. Zahlbeitrags, erfolgt nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes.

Bei diesem Überschusssystem wird sowohl der Beitrag als auch die Versicherungsleistung konstant über den gesamten Versicherungszeitraum garantiert.

Das Überschusssystem Todesfallbonus ist eine zusätzliche Versicherungsleistung, die nur im Todesfall fällig wird. Es stellt eine besondere Art der Schlussüberschussbeteiligung dar, insbesondere wenn die Überschussbeteiligung von Beginn an gewährt wird. Ist in einem solchen Falle ein bestimmter Betrag durch eine Risikolebensversicherung abzudecken, so kann deren Versicherungssumme unter Einbeziehung des Todesfallbonus festgelegt werden. Der Todesfallbonus hat insoweit den gleichen Effekt, wie eine direkte Anrechnung der Überschussanteile auf den Beitrag. Die Höhe des Todesfallbonus kann, wie die von Beginn an auf den Beitrag angerechneten Überschussanteile, nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes verbindlich zugesagt werden.

Der garantierte Beitrag ist der Beitragsaufwand, der max. für die vereinbarte Versicherungsleistung über die gesamte Laufzeit gezahlt werden muss.
Der Zahlbeitrag wird durch den Versicherer nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes und nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert

Die Versicherungssumme ist ein fest vereinbarter Geldbetrag, der im Versicherungsfall an den Anspruchsberechtigten, i. d. R. den Erben zur Auszahlung kommt.

Mit "Zahlbeitrag" wird der Beitragsaufwand definiert der tatsächlich für den Versicherungsschutz aufgebracht wird. Der Zahlbeitrag ist nicht mit dem garantierten Beitrag identisch und wird nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes garantiert.


Die Wahl der Laufzeit ist bei der Risikoversicherung mit BUZ abhängig von der persönlichen Lebenssituation .
Wählt man eine kurze Laufzeit und benötigt man nach Ablauf weiterhin Versicherungsschutz, wird zunächst das erhöhte Alter zur Beitragsberechnung herangezogen. Darüber hinaus wird eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt. Hat sich das Gesundheitsrisiko für die Versicherungsgesellschaft verschlechtert, kann diese hierfür Risikozuschläge verlangen oder sogar die Annahme des Antrages verweigern. Experten raten zu Laufzeiten zwischen dem Endalter 50 und 55.

Wenn man wegen des Gesundheitszustandes Zweifel hat, ob man überhaupt versichert wird und wenn ja, zu welchen Bedingungen, dann kann man auch einen Probeantrag stellen. Der Antragsteller ist dann nicht an diesen Antrag gebunden, wohl aber die Gesellschaft, wenn sie verbindlich Versicherungsschutz anbietet.
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Leistungseinschränkung
Die Leistungsunterschiede der BUZ sind gegenüber der Risikoversicherung enorm. In unserem Rating sind die wesentlichen Leistungs- und Bilanzkriterien analysiert.
An dieser Stelle gehen wir auf diese Thematik nicht näher ein, da das Thema bereits unter der Überschrift Leistungsumfang ausführlich beschrieben ist.

Grundsätzlich ist der Leistungsanspruch in der Risikolebensversicherung klar definiert: Verstirbt der Versicherte, dann wird die Versicherungssumme an den Anspruchsberechtigten, nach Vorlage der Sterbeurkunde ausgezahlt.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass bei der Antragsstellung auch alle Fragen über den Gesundheitszustand zu den beruflichen Risiken und Hobbys sehr sorgfältig und wahrheitsgemäß zu beantwortet wurden. Andernfalls riskiert man wegen der Verletzung der Anzeigepflicht den Versicherungsschutz.

Die Versicherungsgesellschaften leisten ab Vertragsbeginn bei jeder Art von unfall- oder krankheitsbedingten Todesfällen.

In der Risikolebensversicherung gibt es nicht viele Fälle, die nicht oder begrenzt versichert sind. Zu diesen Ereignissen zählen vor allem kriegerische Auseinandersetzungen. Wenn der Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, kann der Versicherer seine Leistung auf das bis zum Todestag entstandene Deckungskapital begrenzen.

Das Deckungskapital besteht aus den bis dahin eingezahlten Beiträgen inklusive dem entstandenen Gewinn.

Grundsätzlich ist Selbstmord innerhalb der ersten drei Jahre seit Vertragsbeginn oder seit Wiederherstellung der Versicherung vom Versicherungsschutz ausgenommen. Voller Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Tat aufgrund krankhafter geistiger Störung begangen worden ist. Das heißt, dass die versicherte Person nicht mehr selbständig handeln und entscheiden konnte.
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Beitragsberechnung
Folgende Kriterien haben Einfluss auf die Beitragsberechnung:

  • Das Alter der versicherten Person
  • Die Laufzeit der Versicherung
  • Die Höhe der Versicherungssumme
  • Der Gesundheitszustand der zu versichernden Person
  • Eventuell gefährliche Hobbys
  • Die ggf. Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher
  • Die Provisionshöhe und Gebühren
  • Der Beruf


Die genannten Punkte dienen dem Versicherer bei der Kalkulation von Versicherungsbeiträgen. Die tatsächliche Höhe des individuellen Beitrags, hängt stark von der persönlichen Situation ab.

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die nach Risikotypen wie Raucher/Nichtraucher unterscheiden. Hierbei ist es bei den meisten Gesellschaften so, dass der "Nichtraucherbeitrag" günstiger ist als der "Raucherbeitrag". Andere Versicherungsunternehmen weisen diese Unterscheidung im Vergleich nicht aus, erheben aber nach Antragstellung Risikozuschläge für Raucher. Ebenfalls können Sie für gefährliche Hobbys oder erhöhten, beruflichen Gefahren eventuell mit Risikozuschlägen rechnen.

Wählen Sie nicht nur das preisgünstigste Angebot aus. Das preisgünstigste Angebot ist nur dann zu empfehlen, wenn Sie jetzt und in der Zukunft keine Zusatzversicherungen in den Grundschutz einbeziehen wollen. Beachten Sie ggf. auch die Differenz zwischen Zahl- und Garantiebeitrag.

Manche Versicherungen haben in den Grundbeitrag, für die ersten 10 Jahre, bereits die Umwandlung in eine Kapitallebensversicherung, ohne Gesundheitsprüfung, einkalkuliert, andere Unternehmen verlangen hierfür geringe Zuschläge. Erkundigen Sie sich nach diesen Versicherungsunternehmen und berücksichtigen Sie in Ihrem Vergleich ggf. diesen Mehrbeitrag.

Nicht immer ist die preisgünstigste Versicherung auch die bedarfsgerechte Versicherung. Ermitteln Sie Ihren tatsächlichen persönlichen Bedarf. Vielleicht benötigen Sie die eine oder andere Versicherung gar nicht. Wir empfehlen Ihnen eine neutrale Bedarfsanalyse, bei der Ihre persönliche Lebensplanung in die Gestaltung eines Finanz- und Vorsorgeplans einfließt.
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Leistungsabwicklung
Im Falle des Todes steht dem Bezugsberechtigten die Versicherungssumme zu. Die Todesfallmeldung ist der Versicherungsgesellschaft unverzüglich anzuzeigen.

Grundsätzlich ist der Leistungsanspruch in der Risikolebensversicherung klar definiert:
Verstirbt der Versicherte, dann wird die Versicherungssumme an den Anspruchsberechtigten, nach Vorlage der des original Versicherungsscheines, des Nachweise der letzten Beitragszahlung, einer amtlichen Sterbeurkunde und einem ärztlichen Zeugnis aus der die Todesursache hervorgeht ausgezahlt.

Voraussetzung für eine schnelle Regulierung ist allerdings, dass bei der Antragsstellung auch alle Fragen über den Gesundheitszustand zu den beruflichen Risiken und Hobbys sehr sorgfältig und wahrheitsgemäß beantwortet wurden.
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Kündigung
Grundsätzlich ist eine Risikolebensversicherung mit BUZ zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündbar.

Bei unterjährlicher Zahlungsweise ist eine Kündigung, mit Frist von einem Monat, immer zum nächsten Beitragszahlungsabschnitt möglich.
Einige Versicherer verwenden als Versicherungsjahr nicht das Kalenderjahr. Das Versicherungsjahr ist nicht immer identisch ist mit dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem im Antrag festgeschriebenen Beginn.

Eine Alternative zur Kündigung ist die Beitragsfreistellung. Dabei wird die Beitragszahlung komplett eingestellt. Der Versicherer nimmt die bis dahin eingezahlten Beiträge und angefallenen Überschussanteile und kalkuliert eine neue Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz verringert sich zwar dadurch, doch bleibt eine gewisse Grundversorgung erhalten. Bei einer Beitragsfreistellung fallen auch keine zusätzliche Kosten an.

Bei der Beitragsfreistellung ist jedoch zu beachten, dass ggf. der BUZ - Versicherungsschutz verloren geht.

Weitere Möglichkeiten, den Beitrag für den Versicherungsschutz zu senken, sind: Die Todesfallsumme zu reduzieren, dadurch verringert sich der Beitrag, weil das Risiko nicht mehr so hoch ist, die Versicherungslaufzeit zu kürzen oder die Beiträge zu reduzieren.

Da auch hier die Versicherungssumme in Abhängigkeit zur BUZ- Rentenhöhe steht ist die Reduzierung des Beitrags oder der Versicherungssumme i. d. R. nicht immer zu empfehlen.
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FSS online AG Quelle: FSS online AG