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Leistungsumfang
Die Risikolebensversicherung
( Risiko- LV) gehört in jeden Versicherungsordner, wenn
Sie die Hinterbliebenenversorgung richtig organisieren wollen.
Vor
allem bei jungen Familien ist die Existenzsicherung oft noch sehr dürftig.
Man verdrängt, dass bei plötzlichem Tod des Hauptverdieners
der Familie große Versorgungslücken entstehen können.
Die Risiko- LV ist nicht als Kapitalanlage gedacht. Im Gegensatz zur
Kapitallebensversicherung ( Kapital- LV) zahlt die Versicherungsgesellschaft
die vereinbarte Summe ausschließlich im Todesfall. Die Beiträge
werden nicht angespart. Dafür sind aber die Prämien für
die Risiko- LV - im Gegensatz zur Kapital- LV - geringer.
- Die verbundene Risikolebensversicherung
ist für Partner sich gegenseitig absichern wollen,
empfehlenswert. Diese Art der gegenseitigen Absicherung kann zwar billiger
als die Einzelabsicherung sein, dafür wird bei Tod des zuerst Sterbenden
die Versicherungssumme aber nur einmal fällig.
Für
Unternehmer ist die Risikoversicherung ebenfalls ein Absicherungsinstrument,
z.B. zur gegenseitigen Versicherung der Kompagnons.
Der
Verlust des Geschäftspartners - oder des Geschäftsführers
- kann schwerste finanzielle Einbußen mit sich bringen.
Empfohlen
wird, mindestens das zweifache Brutto - Jahresgehalt abzusichern.
Die Beiträge für die Risiko- LV sind als Betriebsausgaben
absetzbar, unterliegen allerdings der Besteuerung im Todesfall.
- Die fallende Risiko-Lebensversicherung
wird bei der Hausfinanzierung wird i. d. R. von dem Finanzierungsinstitut
eine Risiko- LV zur Absicherung des Hauptverdieners gewünscht. Hier bietet
sich die fallende Risiko- LV an weil die Versicherungssumme der fallenden
Restschuld angeglichen wird. Das spart Versicherungsprämien. Wenn Ihre
Bank Ihnen eine Risiko- LV empfiehlt, vergleichen Sie die Beiträge.
Bei der Beurteilung des Preis/ Leistungsverhältnisses
spielt der Beitrag und die Todesfallleistung eine ausschlaggebende
Rolle. Nachstehend sind die wichtigsten Begriffe und Überschusssysteme
der Risikolebensversicherung erklärt:
Der
garantierte Beitrag ist der Beitragsaufwand der max. für
die vereinbarte Versicherungsleistung über die gesamte Laufzeit gezahlt
werden muss.
Die Todesfallleistung ist ein Geldbetrag, den der
Versicherer im Todesfall erbringt. Die Todesfallleistung ist, je nach Auswahl
des Überschusssystems, nicht immer garantiert. Sie ist abhängig
von der Entwicklung der Überschüsse. Bei positiver Entwicklung der
Überschüsse werden diese dazu verwendet, die Versicherungssumme auf
die Todesfallleistung zu erhöhen. Diese Todesfallleistung wird allerdings
nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes garantiert.
Mit
dem Überschusssystem "Beitragsverrechnung"
werden die zugeteilten Überschüsse
nicht zur Erhöhung der Todesfallleistung herangezogen, sondern
dazu verwendet, den garantierten Beitrag zu reduzieren. Die Festschreibung
dieses tatsächlich zu zahlenden Beitrags, des sog. Zahlbeitrags,
erfolgt nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes.
Bei
diesem Überschusssystem wird sowohl der Beitrag als auch
die Versicherungsleistung konstant über den gesamten Versicherungszeitraum
garantiert.
Das Überschusssystem Todesfallbonus ist
eine zusätzliche Versicherungsleistung, die nur im Todesfall fällig
wird. Es stellt eine besondere Art der Schlussüberschussbeteiligung
dar, insbesondere wenn die Überschussbeteiligung
von Beginn an gewährt wird. Ist in einem solchen
Falle ein bestimmter Betrag durch eine Risikolebensversicherung abzudecken, so
kann deren Versicherungssumme unter Einbeziehung des Todesfallbonus festgelegt
werden. Der Todesfallbonus hat insoweit den gleichen Effekt, wie eine
direkte Anrechnung der Überschussanteile auf den Beitrag. Die Höhe
des Todesfallbonus kann, wie die von Beginn an auf den Beitrag angerechneten
Überschussanteile, nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes
verbindlich zugesagt werden.
Der garantierte Beitrag ist
der Beitragsaufwand, der max. für die vereinbarte Versicherungsleistung
über die gesamte Laufzeit gezahlt werden muss.
Der Zahlbeitrag
wird durch den Versicherer nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes
und nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert
Die
Versicherungssumme ist ein fest vereinbarter Geldbetrag,
der im Versicherungsfall an den Anspruchsberechtigten, i. d. R. den Erben
zur Auszahlung kommt.
Mit "Zahlbeitrag" wird der
Beitragsaufwand definiert der tatsächlich für den Versicherungsschutz
aufgebracht wird. Der Zahlbeitrag ist nicht mit dem garantierten
Beitrag identisch und wird nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes
garantiert.
Höhe der Versicherungssumme
Wenn
man einmal 50.000;-- Euro mit 6 % Zinsen anlegt, erhält
man eine monatliche Rente in Höhe von 242,-- Euro, ohne Kapitalverzehr.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass die Versicherungssumme
eher großzügig gewählt werden sollte.
Als Faustregel
gilt: Wenigstens das dreifache, bei jungen Familien mit Kindern durchaus
das fünffache Ihres Jahreseinkommens, sollte die Versicherungssumme
ausmachen.
Die Wahl der Laufzeit ist bei der Risikoversicherung
abhängig von der persönlichen Lebenssituation.
Wählt
man eine kurze Laufzeit und benötigt man nach
Ablauf weiterhin Versicherungsschutz, wird zunächst das erhöhte Alter
zur Beitragsberechnung herangezogen. Darüber hinaus wird eine erneute
Gesundheitsprüfung durchgeführt. Hat sich das Gesundheitsrisiko
für die Versicherungsgesellschaft verschlechtert, kann diese hierfür
Risikozuschläge verlangen oder sogar die Annahme des Antrages verweigern.
Experten raten zu Laufzeiten zwischen dem Endalter 50 und 55.
Wenn man
wegen des Gesundheitszustandes Zweifel hat, ob man überhaupt versichert
wird und wenn ja, zu welchen Bedingungen, dann kann man auch einen Probeantrag
stellen. Der Antragsteller ist dann nicht an diesen Antrag gebunden,
wohl aber die Gesellschaft, wenn sie verbindlich Versicherungsschutz anbietet. | top |
Leistungseinschränkung
Grundsätzlich ist
der Leistungsanspruch in der Risikolebensversicherung klar definiert: Verstirbt
der Versicherte, dann wird die Versicherungssumme an den Anspruchsberechtigten,
nach Vorlage der Sterbeurkunde ausgezahlt.
Voraussetzung hierfür
ist allerdings, dass bei der Antragsstellung auch alle Fragen über den
Gesundheitszustand zu den beruflichen Risiken und Hobbys sehr sorgfältig
und wahrheitsgemäß zu beantwortet wurden. Andernfalls riskiert man
wegen der Verletzung der Anzeigepflicht den Versicherungsschutz.
Die
Versicherungsgesellschaften leisten ab Vertragsbeginn bei jeder Art von unfall-
oder krankheitsbedingten Todesfällen.
In der Risikolebensversicherung
gibt es nicht viele Fälle, die nicht oder begrenzt versichert sind.
Zu diesen Ereignissen zählen vor allem kriegerische Auseinandersetzungen.
Wenn der Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, kann der
Versicherer seine Leistung auf das bis zum Todestag entstandene Deckungskapital
begrenzen.
Das Deckungskapital besteht aus den bis dahin eingezahlten
Beiträgen inklusive dem entstandenen Gewinn.
Grundsätzlich
ist Selbstmord innerhalb der ersten drei Jahre seit Vertragsbeginn oder
seit Wiederherstellung der Versicherung vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Voller Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Tat aufgrund krankhafter
geistiger Störung begangen worden ist. Das heißt, dass die
versicherte Person nicht mehr selbständig handeln und entscheiden konnte. | top |
Beitragsberechnung
Folgende Kriterien haben Einfluss auf die Beitragsberechnung:
- Das Alter der versicherten Person
- Die Laufzeit der Versicherung
- Die Höhe der Versicherungssumme
- Der Gesundheitszustand der zu versichernden Person
- Eventuell gefährliche Hobbys
- Die ggf. Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher
- Die Provisionshöhe und Gebühren
Die genannten Punkte dienen dem Versicherer bei der Kalkulation
von Versicherungsbeiträgen. Die tatsächliche Höhe des
individuellen Beitrags, hängt stark von der persönlichen Situation
ab.
Es gibt Versicherungsgesellschaften, die nach Risikotypen
wie Raucher/Nichtraucher unterscheiden. Hierbei ist es bei den meisten
Gesellschaften so, dass der "Nichtraucherbeitrag" günstiger
ist als der "Raucherbeitrag". Andere Versicherungsunternehmen
weisen diese Unterscheidung im Vergleich nicht aus, erheben aber nach
Antragstellung Risikozuschläge für Raucher. Ebenfalls können
Sie für gefährliche Hobbys oder erhöhten, beruflichen
Gefahren eventuell mit Risikozuschlägen rechnen.
Wählen
Sie nicht nur das preisgünstigste Angebot aus. Das preisgünstigste
Angebot ist nur dann zu empfehlen, wenn Sie jetzt und in der Zukunft keine
Zusatzversicherungen in den Grundschutz einbeziehen wollen. Beachten Sie ggf.
auch die Differenz zwischen Zahl- und Garantiebeitrag.
Wichtig
ist für alle Familien: Bei den Zusatzversicherungen,
wie beispielsweise der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
(BUZ), sind nicht nur günstige Beiträge, sondern auch die
Bedingungsaussagen von größter Bedeutung. Sollten Sie mittelfristig
Schutz gegen Berufsunfähigkeit wünschen, ist es schon jetzt
empfehlenswert, nach einem leistungsstarken BUZ- Versicherer und günstigem
Risikoversicherer Ausschau zu halten. Hierbei geht es zunächst um
die Frage: "Welcher Versicherer bietet überhaupt eine BUZ an?"
Und im zweiten Schritt um die Frage: "Zu welchen Bedingungen?"
Dem sog. Beitrags-/ Leistungsverhältnis.
Manche Versicherungen
haben in den Grundbeitrag, für die ersten 10 Jahre, bereits die Umwandlung
in eine Kapitallebensversicherung, ohne Gesundheitsprüfung, einkalkuliert,
andere Unternehmen verlangen hierfür geringe Zuschläge. Erkundigen
Sie sich nach diesen Versicherungsunternehmen und berücksichtigen
Sie in Ihrem Vergleich ggf. diesen Mehrbeitrag.
Nicht
immer ist die preisgünstigste Versicherung auch die bedarfsgerechte
Versicherung. Ermitteln Sie Ihren tatsächlichen persönlichen Bedarf.
Vielleicht benötigen Sie die eine oder andere Versicherung gar nicht.
Wir empfehlen Ihnen eine neutrale Bedarfsanalyse, bei der Ihre persönliche
Lebensplanung in die Gestaltung eines Finanz- und Vorsorgeplans einfließt. | top |
Leistungsabwicklung
im Falle des Todes steht dem Bezugsberechtigten die Versicherungssumme
zu. Die Todesfallmeldung ist der Versicherungsgesellschaft unverzüglich
anzuzeigen.
Grundsätzlich ist der Leistungsanspruch
in der Risikolebensversicherung klar definiert:
Verstirbt der Versicherte,
dann wird die Versicherungssumme an den Anspruchsberechtigten, nach Vorlage der
des original Versicherungsscheines, des Nachweise der letzten Beitragszahlung,
einer amtlichen Sterbeurkunde und einem ärztlichen Zeugnis
aus der die Todesursache hervorgeht ausgezahlt.
Voraussetzung für
eine schnelle Regulierung ist allerdings, dass bei der Antragsstellung auch
alle Fragen über den Gesundheitszustand zu den beruflichen Risiken und
Hobbys sehr sorgfältig und wahrheitsgemäß beantwortet wurden. | top |
Kündigung
Grundsätzlich ist eine Risikolebensversicherung zum Ende
eines jeden Versicherungsjahres kündbar.
Bei unterjährlicher
Zahlungsweise ist eine Kündigung, mit Frist von einem Monat,
immer zum nächsten Beitragszahlungsabschnitt möglich.
Einige
Versicherer verwenden als Versicherungsjahr nicht das Kalenderjahr.
Das Versicherungsjahr ist nicht immer identisch ist mit dem Kalenderjahr,
sondern beginnt mit dem im Antrag festgeschriebenen Beginn.
Eine
Alternative zur Kündigung ist die Beitragsfreistellung.
Dabei wird die Beitragszahlung komplett eingestellt. Der Versicherer nimmt die
bis dahin eingezahlten Beiträge und angefallenen Überschussanteile
und kalkuliert eine neue Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz
verringert sich zwar dadurch, doch bleibt eine gewisse Grundversorgung
erhalten. Bei einer Beitragsfreistellung fallen auch keine zusätzliche
Kosten an.
Weitere Möglichkeiten, den Beitrag für
den Versicherungsschutz zu senken, sind: Die Todesfallsumme zu reduzieren,
dadurch verringert sich der Beitrag, weil das Risiko nicht mehr so hoch ist,
die Versicherungslaufzeit zu kürzen oder die Beiträge zu reduzieren. | top |
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