Stichwortregister - Riesterrente
 
   



Abtretung des Altersvorsorgevertrages
Eine Abtretung oder Verpfändung eines staatlich geförderten Altersvorsorgevertrages an einen Dritten ist entsprechend der gesetzlichen Vorschriften nicht zulässig. Dies würde dem Ziel einer gesicherten privaten Altersvorsorge widersprechen.
top



Altverträge
Verträge zur privaten Altersvorsorge, die vor dem 1.1.2002 abgeschlossen wurden, erlangen einen Anspruch auf staatliche Zulagen, wenn der entsprechende Tarif vom Versicherer an die gesetzlichen Zertifizierungsbedingungen angepasst wurde und die Zertifizierung erfolgt ist. Es ist jedoch durchaus sinnvoll, einen Riestervertrag zusätzlich zu einem bereits bestehenden Vertrag abzuschließen, um die neu entstandene Rentenlücke zu schließen („neue Lücke – neuer Vertrag“).
top



Anbieter von Altersvorsorgeprodukten
Anbieter von Produkten zur staatlich geförderten Altersvorsorge können Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute oder Investmentgesellschaften sein. Versicherungsunternehmen bieten dabei vorrangig private Rentenversicherungen an, Kreditinstitute bieten private Rentenversicherungen und Banksparpläne an, Investmentgesellschaften bieten meist reine Fondsprodukte an.
top



Anbieterwechsel
Wer bereits einen Vertrag zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge besitzt, kann seinem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen. Das gebildete Kapital muss dann direkt auf einen geförderten Altersvorsorgevertrag mit einem anderen Anbieter übertragen werden, damit der Anspruch auf die bereits erhaltene staatliche Förderung bzw. die gewährten Steuervorteile nicht verloren geht.
top



Angestellte
haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung sind die sozialversicherungspflichtigen Einnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres.
top



Anlageformen
Formen der geförderten Altersvorsorge kommen private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondsprodukte sein. Die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung werden vom Versicherer mit einer garantierten Mindestverzinsung von z.Zt. 3,25 % angelegt. Hinzu können so genannte Überschussbeteiligungen kommen. Diese werden den Anlegern immer dann gutgeschrieben, wenn die Erträge des Anbieters eine bestimmte Höhe überschreiten. Bei privaten Rentenversicherungen handelt es sich um eine Vorsorge mit eher geringem Risiko und mittleren Ertragschancen. Innerhalb der privaten Rentenversicherung unterscheidet man „klassische“ und fondsgebundene Produkte. Bei klassischen Rentenversicherungen werden die erwirtschafteten Überschüsse festverzinslich angelegt. Die klassische RV ist also auf die Bedürfnisse besonders sicherheitsorientierter Anleger zugeschnitten. Bei fondsgebundenen bzw. fondsorientierten Rentenversicherungen werden eventuelle Überschüsse des Versicherers in Aktienfonds investiert. Bei einigen fondsgebundenen Produkten kann der Kunde wählen, in welche Fonds die ihm gutzuschreibenden Überschüsse fließen. Auch die Möglichkeit des Kunden, einen Wechsel dieser Fonds während der Laufzeit zu veranlassen, kann vertraglich vereinbart werden. Fondsgebundene Rentenversicherungsprodukte sind für risikofreudigere Kunden geeignet, die von den Wachstumschancen der Aktienmärkte profitieren wollen. Sie bieten jedoch ebenso eine Garantieverzinsung von z.Zt. 3,25%.Banksparpläne beinhalten das langfristige Ansparen von Guthaben mit festgelegter Verzinsung. Banksparpläne werden i.d.R. von Kreditinstituten angeboten. Bei Banksparplänen besteht ähnlich wie bei klassischen Rentenversicherungen nur ein sehr geringes Risiko. Allerdings wachsen die Erträge auch nur sehr langsam. Auch Fondsprodukte können förderwürdig sein. Je nach Investitionsschwerpunkt spricht man von Aktien-, Renten-, Geldmarkt oder offenen Immobilienfonds. Sie unterscheiden sich durch das Ausmaß an Ertragschancen und Risiken. Reine Aktienfonds sind dabei in aller Regel größeren Wertschwankungen unterworfen als z.B. Rentenfonds.

Auch Mischformen zwischen den Anlageformen sind möglich. So kann das Risiko verteilt und die Renditechancen gesteigert werden. Die staatliche Zulagenförderung kann übrigens von einer Person auf zwei Verträge verteilt werden. Gefördert werden neben privaten Vorsorgeverträgen auch Betriebsrenten in Form von Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.
top



Antrag auf staatliche Zulagen
Wer einen förderfähigen Vertrag abgeschlossen hat, bekommt jeweils zu Beginn des Folgejahres den Antrag auf staatliche Zulage vom seinem Versicherer zugesandt. Er füllt ihn aus und schickt ihn zurück. Der Antrag muss dann innerhalb von zwei Jahren nach Ende des des jeweiligen Beitragsjahres vom Versicherer an die bearbeitende Behörde, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, weitergeleitet werden. Dort wird die Höhe der Zulage ermittelt und die Überweisung auf den Altersvorsorgevertrag veranlasst. Führt die Überprüfung durch das Finanzamt dazu, dass die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Steuererklärung erstattet. Förderfähig sind höchstens zwei Altersvorsorgeverträge pro Person.
top



Arbeiter
haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung sind die sozialversicherungspflichtigen Einnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres.
top



Arbeitslosigkeit
Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Als Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung werden fiktive beitragspflichtige Einnahmen zugrundegelegt, die höher als das tatsächlich erzielte Entgelt sind. Wer arbeitslos wird, kann seinen Vertrag entsprechend den Vorschriften des AltZertG vom Versicherer beitragsfrei stellen lassen. Er zahlt während der Zeit der Beitragsfreistellung keine Eigenbeiträge in den Vertrag, erhält jedoch auch keine staatlichen Zulagen. Eine spätere Nachzahlung der während der Beitragsfreistellung entfallenen Beiträge ist im Rahmen einer freiwilligen Zuzahlung grundsätzlich möglich, sie führt aber nicht zu einer Nachzahlung der entsprechenden staatlichen Zulage.
top



Ausland, Verlegung des Wohnsitzes ins
Plant man, seinen Hauptwohnsitz im Ruhestand ins Ausland zu verlagern, müssen die staatlichen Zulagen bzw. Steuervorteile zurückgezahlt werden. Hintergrund ist die nachgelagerte Besteuerung. Lebt der Vertragsnehmer mit Hauptwohnsitz im Ausland, bekommt das Finanzamt seinen Teil nicht. Daher muss man bei Wegzug ins Ausland die geleisteten Zulagen und Steuervorteile ans zuständige Finanzamt zurückerstatten.
top



Auszubildende
haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist das erzielte Arbeitsentgelt.
top



Auszahlungsplan
Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz erlaubt eine Auszahlung des angesparten Kapitals entweder als gleichbleibende oder steigende monatliche Rente oder aber im Rahmen eines Auszahlungsplans. Der Auszahlplan kann zugesagte gleichbleibende oder steigende monatliche Teilraten sowie zusätzliche variable Teilraten vorsehen. Das Kapital kann dabei im Verhältnis 60/20/20 aufgeteilt werden: Aus 60 % wird die Zahlung fester oder steigender monatlicher Raten sowie der Abschluss einer Rentenversicherung gespeist. Diese Rentenversicherung stellt ab der Vollendung des 85. Lebensjahres eine Rente in Höhe der aus dem Auszahlplan zugesagten Zahlungen sicher. Weitere 20 % fließen als variable Teilraten in regelmäßige monatliche Auszahlungen. Maximal 20 % des zur Verfügung stehenden Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden.
top



Banksparplan
Staatlich geförderte Banksparpläne zur privaten Altersvorsorge beinhalten das langfristige Ansparen von Guthaben mit festgelegter Verzinsung. Sie werden i.d.R. von Kreditinstituten angeboten. Bei Banksparplänen besteht ähnlich wie bei „klassischen“ Rentenversicherungen nur ein sehr geringes Risiko. Allerdings wachsen die Erträge auch nur sehr langsam.
top



Beamte
haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist die bezogene Besoldung. Dazu gehören Gehalt, Zuschüsse zum Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen, Anwärterbezüge, Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen und Urlaubsgeld.
top



Behinderte Menschen
die in Behindertenwerkstätten zur Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen, haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Es werden beitragspflichtige Einnahmen zugrunde gelegt, die in der Regel höher sind als das tatsächlich erzielte Entgelt.
top



Beitrag
Der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Zulagen) zur privaten Altersvorsorge beträgt ab 2002 1%, ab 2004 2%, ab 2006 3% und ab 2008 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresgehalts. Der Mindest-Eigenbeitrag, der erforderlich ist, um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, ergibt sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich der staatlichen Zulagen. Wenn der Zulageberechtigte nicht den erforderlichen Eigenbeitrag leistet, wird auch die Zulage entsprechend gekürzt. Die Höhe der Kürzung ermittelt sich nach dem Verhältnis der tatsächlich geleisteten Altersvorsorgebeiträge zum erforderlichen Mindest-Eigenbeitrag.
top



Beitragsfreistellung
Ein privater Altersvorsorgevertrag kann auf Verlangen des Versicherten – etwa bei finanziellen Engpässen – beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherte kann die Beitragszahlung nach Mitteilung an den Vertragspartner jederzeit wieder aufnehmen. Er zahlt während der Zeit der Beitragsfreistellung keine Eigenbeiträge in den Vertrag, erhält jedoch auch keine staatlichen Zulagen. Eine spätere Nachzahlung der während der Beitragsfreistellung entfallenen Beiträge ist im Rahmen einer freiwilligen Zuzahlung grundsätzlich möglich, sie führt aber nicht zu einer Nachzahlung der entsprechenden staatlichen Zulage bzw. einer nachträglichen Gewährung der entsprechenden Steuervorteile.
top



Berufssoldaten
haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist die bezogene Besoldung. Dazu gehören Gehalt, Zuschüsse zum Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen, Anwärterbezüge, Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsgeld.
top



Berufsunfähigkeit
Rentner wegen Berufsunfähigkeit haben keinen Anspruch auf staatliche Förderung einer privaten Altersvorsorge. Sie können und sollten dennoch einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen, um eine ausreichende Alterssicherung aufzubauen. Die entsprechenden Beiträge können in jedem Fall in der Einkommensteuererklärung steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
top



Betriebsrente
Die Bundesregierung hat einen Teil der Fördermittel für den Aufbau von Betriebsrenten (z.B. in Form von Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds) vorgesehen. Hier übernimmt der Arbeitgeber selbstständig oder in Zusammenarbeit mit einem externen Anbieter (Versicherungen, Kreditinstitute, Investmentgesellschaften) den Aufbau der privaten Altersvorsorge für seine Mitarbeiter, indem er einen entsprechenden Anteil ihres Einkommens in Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen umwandelt.

Allerdings können aus den Anwartschaften für eine Betriebsrente keine Gelder für den Kauf von Wohneigentum herangezogen werden. Werden Arbeitnehmer nach Tarif bezahlt, können sie einen Anspruch auf Entgeltumwandlung gegenüber dem Arbeitgeber nur dann geltend machen, wenn der Tarifvertrag dies vorsieht (Tarifvorrang). Ansprüche auf Betriebsrenten, die auf Entgeltumwandlung beruhen, sind sofort unverfallbar. Für alle anderen künftigen Anwartschaften auf Betriebsrente wird die Unverfallbarkeitsgarantie von 10 auf fünf Jahre verkürzt, die Altergrenze von 35 auf 30 Jahre vorverlegt.
top



Direktversicherung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Vertragsnehmer für den Arbeitnehmer als Begünstigten einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge ab. Die Beiträge können innerhalb bestimmter Grenzen unversteuert dem Arbeitseinkommen entnommen und direkt an den Versicherer abgeführt werden.
top



Ehepartner
einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person, die eine staatlich geförderte Altersvorsorge abgeschlossen hat, erlangen einen eigenen Anspruch auf staatliche Förderung, wenn sie einen eigenen Vertrag zur staatlich geförderten Altersvorsorge abschließen. Hat der Ehepartner kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen, kann er einen reinen Zulagenvertrag abschließen, zu dem er keine Eigenbeiträge zahlt, weil sein Einkommen und damit die Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung in diesem Fall 0 € beträgt. In den Jahren 2002 bis 2004 ist allerdings ein Sockelbetrag als Eigenbeitrag vorgesehen, weil in diesen Jahren allein durch die Zulagen der Mindest-Eigenbeitrag erreicht sein könnte. Für Steuerpflichtige ohne Kind beträgt dieser Sockelbetrag 45 Euro, Steuerpflichtige mit 1 Kind müssen mindestens 38 Euro, solche mit 2 oder mehr Kindern mindestens 30 Euro pro Jahr einzahlen.
top



Eigenbeitrag
der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Zulagen) zur privaten Altersvorsorge beträgt ab 2002 1%, ab 2004 2%, ab 2006 3% und ab 2008 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresgehalts. Der Eigenbeitrag ergibt sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich der staatlichen Zulagen. Um die vollen staatlichen Zulagen zu erhalten, muss dieser Betrag als Mindest-Eigenbeitrag geleistet werden.
top



Eigenverantwortung
Aufgrund der sinkenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung entsteht eine Rentenlücke. Aus diesem Grund muss jeder Eigenverantwortung für eine ausreichende persönliche Altersicherung übernehmen. Dies kann durch Abschluss einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge geschehen.
top



Erwerbsminderung
Rentner wegen Erwerbsminderung haben keinen Anspruch auf staatliche Förderung einer privaten Altersvorsorge. Sie können und sollten dennoch einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen, um eine ausreichende Alterssicherung aufzubauen. Die entsprechenden Beiträge können in jedem Fall in der Einkommensteuererklärung steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
top



Erwerbsunfähigkeit
Rentner wegen Erwerbsunfähigkeit haben keinen Anspruch auf staatliche Förderung einer privaten Altersvorsorge. Sie können und sollten dennoch einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen, um eine ausreichende Alterssicherung aufzubauen. Die entsprechenden Beiträge können in jedem Fall in der Einkommensteuererklärung steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
top



Erziehungsurlaub
Nicht erwerbstätige Frauen und Männer, die sich in der dreijährigen Kindererziehungszeit befinden (Erziehungsurlaub), haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Wird kein weiteres Einkommen erzielt, wird die bei geringfügiger Beschäftigung zu berücksichtigende Mindestbeitragsbemessungsgrenze von jährlich 1.860 € zugrunde gelegt.
top



Erziehungszeit
nicht erwerbstätige Frauen und Männer, die sich in der dreijährigen Kindererziehungszeit befinden (Erziehungsurlaub), haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Wird kein weiteres Einkommen erzielt, wird die bei geringfügiger Beschäftigung zu berücksichtigende Mindestbeitragsbemessungsgrenze von jährlich 1.860 € zugrunde gelegt.
top



Förder-Rente
Private kapitalgedeckte Altersvorsorge mit Anspruch auf staatliche Förderung ergänzend zur gesetzlichen Rente.
top



Förderkriterien
Um die Zertifizierung des Bundesamtes für das Versicherungswesen (Zertifizierungsstelle) zu erhalten und damit Anspruch auf staatliche Fördermittel (Zulagen) zu erlangen, müssen Produkte zur privaten Altersvorsorge folgende Kriterien erfüllen:
  • früheste Auszahlung zum 60. Lebensjahr oder ab Beginn der gesetzlichen Altersrente
  • mindestens die eingezahlten Beiträge müssen zur Auszahlung zur Verfügung stehen
  • Zahlung einer lebenslangen steigenden oder gleichbleibenden Rente
  • eine Verpfändung und Beleihung ist nicht möglich (Ausnahme: Wohneigentumserwerb)
  • die Abschluss- und Verwaltungskosten müssen auf 10 Jahre verteilt werden
  • ein Anbieterwechsel muss möglich sein
top



fondsgebundene Rentenversicherung
Die fondsgebundene oder fondsorientierte Rentenversicherung unterscheidet sich von der klassischen Rentenversicherung dadurch, dass die erwirtschafteten Überschüsse in Aktienfonds investiert werden. Bei einigen Produkten kann der Kunde zwischen verschiedenen Fonds wählen, in welchen die Überschüsse angelegt werden. Auch ein Wechsel der Fonds während der Laufzeit (Fondsswitching) ist je nach Anbieter möglich. Fondsgebundene Versicherungsprodukte sind für risikofreudigere Kunden geeignet, die von den Wachstumschancen der Aktienmärkte profitieren wollen. Sie bieten jedoch ebenso eine Garantieverzinsung von 3,25%.
top



Fondsprodukte, reine
Auch reine Fondsprodukte, bei denen Eigenbeiträge und Zulagen vollständig in Fonds investiert werden. können förderwürdig sein. Je nach Investitionsschwerpunkt spricht man von Aktien-, Renten-, Geldmarkt- oder offenen Immobilienfonds. Die verschiedenen Fondsarten unterscheiden sich durch das Ausmaß an Ertragschancen und Risiken. Reine Aktienfonds sind dabei in aller Regel größeren Wertschwankungen unterworfen als z.B. Renten- oder Geldmarktfonds.
top



Fondsswitching
Bei fondsgebundenen bzw. fondsorientierten Rentenversicherungen werden die Überschüsse, die der Versicherer erwirtschaftet, in Aktienfonds investiert. Bei einigen Produkten kann der Kunde wählen, in welchen alternativen Fonds die Überschüsse angelegt werden. Auch ein Wechsel dieser Fonds während der Vertragslaufzeit ist teilweise möglich. Die Anweisung des Kunden an den Versicherer, die seinem Vertrag gutzuschreibenden Überschüsse in einen anderen als den bisherigen Fonds zu investieren, nennt man Fondsswitching.
top



Freiwillig Versicherte
in der gesetzlichen Rentenversicherung haben keinen Anspruch auf staatliche Förderung einer privaten Altersvorsorge. Sie können und sollten dennoch einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen, um eine ausreichende Alterssicherung aufzubauen. Die entsprechenden Beiträge können in jedem Fall in der Einkommensteuererklärung steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
top



Freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr
Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren, haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Der Arbeitgeber leistet die Beiträge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist das erzielte Arbeitsentgelt, mindestens der Betrag von 155 € monatlich bzw. 1.860 € jährlich.
top



Garantieverzinsung
Die Beiträge zu einem geförderten Altersvorsorgevertrag müssen vom Anbieter mit mindestens 3,25 % verzinst werden. Hinzu kommen Überschussbeteiligungen, wenn die Erträge des Anbieters eine bestimmte Höhe überschreiten.
top



Geistliche Genossenschaften
Mitglieder geistlicher Genossenschaften haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt.
top



Geringfügig Beschäftigte (325 €-Kräfte)
haben nur Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge, wenn sie auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben und eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Wenn Sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, besteht kein Anspruch auf Förderung. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist das Arbeitsentgelt, mindestens jedoch 155 € monatlich/ 1.860 € jährlich. Geringfügig Beschäftigte ohne Anspruch auf staatliche Förderung können und sollten dennoch einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen, um eine ausreichende Alterssicherung aufzubauen. Die entsprechenden Beiträge können in jedem Fall in der Einkommensteuererklärung steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
top



Hausfrauen/ Hausmänner
haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge, wenn ihr Ehepartner eine eigene geförderte Altersvorsorge abgeschlossen hat oder sie sich in der dreijährigen Kindererziehungszeit befinden (Erziehungsurlaub). Wird kein weiteres Einkommen erzielt, wird die bei geringfügiger Beschäftigung zu berücksichtigende Mindestbeitragsbemessungsgrenze von jährlich 1.860 € zugrunde gelegt.
top



Immobilienförderung
Aus einem Altersvorsorgevertrag können mindestens 10.000 € und maximal 50.000 € für Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum im Inland entnommen werden. Das entnommene Kapital muss – beginnend ein Jahr nach der Entnahme - bis zum Rentenbeginn in gleichbleibenden Raten wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden. Entnommen werden kann nur die Summe, die schon angespart ist. Die Rückzahlung muss vor dem 65. Lebensjahr abgeschlossen sein.
top



Informationspflicht des Anbieters
Der Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorgevertrages ist verpflichtet, den Versicherten jährlich über die Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge, das bisher gebildete Kapital, die einbehaltenen anteiligen Abschluss- und Vertriebskosten, die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals und die erwirtschafteten Erträge schriftlich zu informieren.
top



Kinderzulage
die Zulage je kindergeldberechtigtes Kind beträgt ab 2002 46€, ab 2004 92€, ab 2006 138€ und ab 2008 185€
top



klassische Rentenversicherung
Bei der klassischen Rentenversicherung werden die vom Versicherer erwirtschafteten Überschüsse festverzinslich angelegt. Die klassische Rentenversicherung ist also auf die Bedürfnisse eines sicherheitsorientierten Anlegers zugeschnitten (fondsorientierte Rentenversicherung).
top



Kosten
der Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag + Zulagen) zur privaten Altersvorsorge beträgt ab 2002 1%, ab 2004 2%, ab 2006 3% und ab 2008 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresgehalts. Der Eigenbeitrag ergibt sich aus dem Gesamtbeitrag abzüglich der staatlichen Zulagen.
top



Kündigung des Altersvorsorgevertrages
Der Altersvorsorgevertrag kann jederzeit vor Rentenbeginn vom Versicherten gekündigt werden. Das angesparte Kapital wird dann vom Versicherer ausgezahlt. Weil mit der Auszahlung des angesparten Kapitals vor Rentenbeginn eine sogenannte schädliche Verwendung vorliegt, müssen die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile allerdings zurückgezahlt werden.
top



Künstler
die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind, haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen.
top



Landwirte
die in der Altersicherung der Landwirte pflichtversichert sind, haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist ein Einheitsbetrag und keine sozialversicherungspflichtigen Einnahmen. Wird zusätzlich einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen, werden auch die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EstG) des dem zweiten Beitragsjahr vorangegangenen Veranlagungszeitraums als beitragspflichtige Einnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres angerechnet.
top



Mindest-Eigenbeitrag
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen Mindestbeiträge erbracht werden. Sie setzen sich aus Eigenbeiträgen und staatlichen Zulagen zusammen. Für die Jahre 2002 und 2003 liegen sie bei 1 Prozent der Einnahmen, für die Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht. In den Jahren 2004 und 2005 steigt der Prozentsatz auf 2 Prozent, in den Jahren 2006 und 2007 auf 3 Prozent, ab dem Veranlagungszeitraum 2008 liegt er bei 4 Prozent. In den Jahren 2002 bis 2004 ist ein Sockelbetrag als Mindest-Eigenbeitrag vorgesehen, weil in diesen Jahren allein durch die Zulagen der Mindest-Eigenbeitrag erreicht sein könnte. Für Steuerpflichtige ohne Kind beträgt dieser Sockelbetrag 45 Euro, Steuerpflichtige mit 1 Kind müssen mindestens 38 Euro, solche mit 2 oder mehr Kindern mindestens 30 Euro pro Jahr einzahlen.
top



Öffentlicher Dienst
Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL) haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer Zusatzversorgung. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung sind die sozialversicherungspflichtigen Einnahmen des vorangegangenen Kalenderjahres.
top



Ökologisches Jahr
Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren, haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Der Arbeitgeber leistet die Beiträge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist das erzielte Arbeitsentgelt, mindestens der Betrag von 155 € monatlich bzw. 1.860 € jährlich.
top



Pensionsfonds
siehe Betriebsrente
top



Pensionskasse
siehe Betriebsrente
top



Publizisten
die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind, haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen.
top



Rendite
Die Beiträge zu einem geförderten Altersvorsorgevertrag müssen vom Anbieter mit mindestens 3,25 % verzinst werden (Garantiezins). Hinzu kommen Überschussbeteiligungen, wenn die Erträge des Anbieters eine bestimmte Höhe überschreiten.
top



Rentengarantiezeit
Im Altersvorsorgevertrag kann vereinbart werden, dass die Rentenleistungen auch bei Tod des Versicherten für einen bestimmten Zeitraum ab Rentenbeginn an die Hinterbliebenen weitergezahlt werden.
top



Rentengestaltung, flexible
Eine flexible Rentengestaltung ist möglich. Der Kunde kann mit dem Anbieter einen speziellen Auszahlungsplan nach seinen individuellen Bedürfnissen vereinbaren. Allerdings müssen bei Vollendung des fünfundachzigsten Lebensjahres noch mindestens 10% des ursprünglichen Guthabens für eine lebenslange Rente zur Verfügung stehen.
top



Rentenlücke
Mit der Rentenreform wurde die gesetzliche Rente von durchschnittlich 67 % auf 63 % des letzten Nettogehalts gesenkt. Diese Versorgungslücke kann durch die Anfang 2002 eingeführte Riester-Rente geschlossen werden.
top



Rentenpflicht
Die Leistungen aus einer staatlich geförderten Altersvorsorge müssen in Form einer gleichbleibenden oder steigenden lebenslangen Rente ausgezahlt werden. Anders als in der normalen privaten Rentenversicherung dürfen die angesparten Mittel nicht auf einmal in Form einer Kapitalabfindung ausgezahlt werden. Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz erlaubt die Rentenzahlung auch im Rahmen eines Auszahlungsplans. Der Auszahlplan kann zugesagte gleichbleibende oder steigende monatliche Teilraten sowie zusätzliche variable Teilraten vorsehen. Maximal 20 % des zur Verfügung stehenden Kapitals können dann zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden.
top



Rentenversicherung, private
Die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung werden vom Versicherer mit einer garantierten Mindestverzinsung von z.Zt. 3,25 % angelegt. Hinzu können so genannte Überschussbeteiligungen kommen. Diese werden den Anlegern immer dann gutgeschrieben, wenn die Erträge des Anbieters eine bestimmte Höhe überschreiten. Bei privaten Rentenversicherungen handelt es sich um eine Vorsorge mit eher geringem Risiko und mittleren Ertragschancen. Innerhalb der privaten Rentenversicherung unterscheidet man „klassische“ und fondsgebundene Produkte. Bei klassischen Rentenversicherungen werden die erwirtschafteten Überschüsse festverzinslich angelegt. Die klassische RV ist also auf die Bedürfnisse besonders sicherheitsorientierter Anleger zugeschnitten. Bei fondsgebundenen bzw. fondsorientierten Rentenversicherungen werden eventuelle Überschüsse des Versicherers in Aktienfonds investiert. Bei einigen fondsgebundenen Produkten kann der Kunde wählen, in welche Fonds die ihm gutzuschreibenden Überschüsse fließen. Auch die Möglichkeit des Kunden, einen Wechsel dieser Fonds während der Laufzeit zu veranlassen, kann vertraglich vereinbart werden (siehe Fondsswitching). Fondsgebundene Rentenversicherungsprodukte sind für risikofreudigere Kunden geeignet, die von den Wachstumschancen der Aktienmärkte profitieren wollen. Sie bieten jedoch ebenso eine Garantieverzinsung von 3,25%.
top



Rentenzahlung, Beginn der
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus einem privaten Altersvorsorgevertrag mit Beginn der gesetzlichen Altersrente, also nach Vollendung des fünfundsechzigsten Lebensjahres, oder mit Beginn einer Erwerbsunfähigkeitsrente, falls dieser zwischen dem 60. und 65. Lebensjahr liegt. Der Versicherte kann Leistungen aber schon ab Vollendung des sechzigsten Lebensjahres beantragen, die monatlichen Rentenzahlungen sind dann allerdings geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren.
top



Rentner
die bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen (ab 65 Jahre), haben keinen Anspruch auf staatliche Förderung einer privaten Altersvorsorge.
top



Rentner-Schwemme
Die Verbesserung der Lebenserwartung führt zu einer dramatischen Verschlechterung des Verhältnisses von Rentnern zu Arbeitnehmern. Eine immer geringer werdende Zahl von Erwerbstätigen muss mit ihren Beiträgen eine wachsende Zahl von Rentnern finanzieren. Ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht in Sicht. Die Erhaltung des bestehenden Systems der gesetzlichen Rentenversicherung führt zwangsläufig zu einer Kürzung der Leistungen (siehe Rentenlücke).
top



Riester-Rente
Private kapitalgedeckte Altersvorsorge mit Anspruch auf staatliche Förderung (siehe Zulagen) ergänzend zur gesetzlichen Rente (siehe Rentenlücke).
top



Ruhen des Vertrags
Ein privater Altersvorsorgevertrag kann auf Verlangen des Versicherten – etwa bei finanziellen Engpässen – beitragsfrei gestellt werden. Der Versicherte kann die Beitragszahlung jederzeit wieder aufnehmen.
top



schädliche Verwendung
Unter bestimmten Bedingungen, die dem Ziel einer gesicherten Altersrente widersprechen, müssen die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Eine sogenannte schädliche Verwendung liegt vor bei einer Kündigung des Vertrages mit Auszahlung des angesammelten Kapitals, bei einer Kapitalauszahlung an die Hinterbliebenen im Todesfall und bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht des Zulageberechtigten (z. B. durch Wegzug ins Ausland). Keine schädliche Verwendung liegt vor, wenn der Berechtigte bei Kündigung das angesammelte Kapital auf einen auf seinen Namen lautenden anderen Altersvorsorgevertrag überträgt oder wenn im Fall des Todes eines Ehegatten dessen angesammeltes Kapital auf einen auf den Namen des überlebenden Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen wird. Dabei kann es sich auch um einen zu diesem Zweck neu abgeschlossenen Vertrag handeln. Bei einer schädlichen Verwendung mit Rückforderung der steuerlichen Förderung unterliegen die Erträge aus den Altersvorsorgeverträgen, d.h. Versicherungsleistung abzüglich Altersvorsorgebeiträge und Zulagen, der Einkommensteuer.
top



Seelotsen
haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist das sozialversicherungspflichtige Arbeitseinkommen.
top



Selbstständige, die nicht pflichtversichert sind
Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben keinen Anspruch auf staatliche Förderung einer privaten Altersvorsorge. Sie können und sollten dennoch einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen, um eine ausreichende Alterssicherung aufzubauen. Die entsprechenden Beiträge können in jedem Fall in der Einkommensteuererklärung steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
top



Selbstständige Pflichtversicherte
in der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Hebammen, Pflegepersonen) haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist das versicherungspflichtige Arbeitseinkommen bzw. der nach den Vorschriften des EstG ermittelte Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit. Als beitragspflichtige Einnahmen werden mindestens 325 € monatlich zugrundegelegt, ohne Nachweis 28.140 € jährlich.
top



Selbstständige in berufsständ. Versorgungseinr.
(z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten), haben keinen Anspruch auf staatliche Förderung einer privaten Altersvorsorge. Sie können und sollten dennoch einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen, um eine ausreichende Alterssicherung aufzubauen. Die entsprechenden Beiträge können in jedem Fall in der Einkommensteuererklärung steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
top



Sockelbeitrag
Wer z. B. als Ehepartner einer sozialversicherungspflichtigen Person mit eigenem Vertrag oder aufgrund von Erziehungsurlaub einen Anspruch auf staatliche Förderung seines privaten Altersvorsorgevertrags hat, kann grundsätzlich einen reinen Zulagevertrag ohne Eigenbeiträge abschließen, wenn er kein eigenes Einkommen hat. In den Jahren 2002 bis 2004 ist allerdings ein Sockelbetrag als Eigenbeitrag vorgesehen, weil in diesen Jahren allein durch die Zulagen der Mindest-Eigenbeitrag erreicht sein könnte. Für Steuerpflichtige ohne Kind beträgt dieser Sockelbetrag 45 Euro, Steuerpflichtige mit 1 Kind müssen mindestens 38 Euro, solche mit 2 oder mehr Kindern mindestens 30 Euro pro Jahr einzahlen.
top



Soldaten
Berufs- und Zeitsoldaten haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist die bezogene Besoldung. Dazu gehören Gehalt, Zuschüsse zum Grundgehalt, Familienzuschlag, Zulagen, Anwärterbezüge, Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen und Urlaubsgeld.
top



Sonderausgabenabzug
Mit dem Sonderausgabenabzug können Eigenbeiträge und Zulagen für die private Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Das lohnt sich für Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen und für Alleinstehende. Das Finanzamt berechnet automatisch, was günstiger ist - staatliche Zulage oder Steuervorteil. Ist der steuerliche Vorteil größer als die staatliche Zulage, wird die Differenz mit dem Steuerbescheid gutgeschrieben. Folgende Höchstgrenzen können steuerlich abgesetzt werden:

Ab Maximaler Sonderausgabenabzug
2002 525 €
2004 1050 €
2006 1575 €
2008 2100 €
top



Soziales Jahr
Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren, haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Der Arbeitgeber leistet die Beiträge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist das erzielte Arbeitsentgelt, mindestens der Betrag von 155 € monatlich bzw. 1.860 € jährlich.
top



Sozialhilfeempfänger
haben keinen Anspruch auf staatliche Förderung einer privaten Altersvorsorge.
top



Steuern
spätere Rentenzahlungen aus der privaten Altersvorsorge sind grundsätzlich in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung), weil die Beiträge bereits zum Zeitpunkt der Zahlung steuermindernd geltend gemacht werden können bzw. das steuerpflichtige Einkommen vermindern. Da Rentenbezieher wegen ihres niedrigeren Einkommens i.d.R. einem wesentlich niedrigeren Steuersatz unterliegen, ergibt sich jedoch insgesamt ein deutlicher Steuervorteil. Hat der Versicherte mehr als den förderfähigen Höchstbetrag (siehe Zuzahlung, freiwillige) eingezahlt oder einen Altvertrag in einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag umgewandelt, spaltet sich die steuerliche Behandlung wie folgt: Rentenleistungen, die auf den gezahlten geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen, werden nach § 22 Nr. 5 EstG voll besteuert. Rentenleistungen, die auf nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen, werden nach § 22 Nr.1 Satz 3 a EstG nur mit dem jeweiligen Ertragsanteil besteuert.
top



Steuervorteil
Mit dem Sonderausgabenabzug können Eigenbeiträge + Zulagen für die private Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Das lohnt sich vor allem für Personen mit überdurchschnittlichem Einkommen und für Alleinstehende. Das Finanzamt berechnet automatisch, was günstiger ist – staatliche Zulage oder Steuervorteil. Ist der steuerliche Vorteil größer als die staatliche Zulage, wird die Differenz vom Finanzamt mit dem Einkommensteuerbescheid gutgeschrieben.
top



Übergangsgeld
Bezieher von Übergangsgeld haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Als Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung werden beitragspflichtige Einnahmen zugrundegelegt, die höher als das tatsächlich erzielte Entgelt sind.
top



Übertragung an Familienangehörige
Bei Tod des Vertragsnehmers kann das angesparte Kapital ohne Verlust der bisher erhaltenen Fördermittel auf einen Vertrag des Ehepartners/ Erben übertragen werden. Die übertragenen Ansprüche oder Leistungen sind in diesem Fall erbschaftsteuerpflichtig.
top



Übertragung auf einen anderen Vertrag
Der Versicherte kann das angesparte Kapital ohne Verlust der staatlichen Zulagen auf einen anderen Vertrag des gleichen oder eines anderen Anbieters übertragen.
top



Umsatzsteuer
Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen unterliegen weder der Versicherungsteuer noch der Umsatzsteuer
top



Umstellung bestehender Verträge
Verträge zur privaten Altersvorsorge, die vor dem 1.1.2002 abgeschlossen wurden, erlangen einen Anspruch auf die staatlichen Zulagen, wenn der entsprechende Tarif vom Versicherer an die gesetzlichen Zertifizierungsbedingungen angepasst wurde. Es ist jedoch durchaus sinnvoll, einen Riestervertrag zusätzlich zu einem bereits bestehenden Vertrag abzuschließen, um die neu entstandene Rentenlücke zu schließen.
top



Unterhaltsgeld
Bezieher von Unterhaltsgeld haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Als Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung werden beitragspflichtige Einnahmen zugrundegelegt, die höher als das tatsächlich erzielte Entgelt sind.
top



Verpfändung des Altersvorsorgevertrages
Eine Abtretung oder Verpfändung eines staatlich geförderten Altersvorsorgevertrages ist entsprechend der gesetzlichen Förderkriterien nicht zulässig. Dies würde dem Ziel einer sicheren privaten Altersvorsorge widersprechen.
top



Versicherungssteuer
Beiträge zu privaten Altersvorsorgeverträgen unterliegen weder der Versicherungsteuer noch der Umsatzsteuer.
top



Versorgungskrankengeld
Bezieher von Versorgungskrankengeld haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Als Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung werden beitragspflichtige Einnahmen zugrundegelegt, die höher als das tatsächlich erzielte Entgelt sind.
top



Versorgungslücke
Mit der Rentenreform wurde die gesetzliche Rente von durchschnittlich 67 % auf 63 % des letzten Nettogehalts gesenkt. Diese Versorgungslücke kann durch die Anfang 2002 eingeführte Riester-Rente geschlossen werden.
top



Vorruhestandsgeld
Bezieher von Vorruhestandsgeld haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist das bezogene Vorruhestandsgeld.
top



Wehrdienstleistende
haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Als Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung werden beitragspflichtige Einnahmen zugrundegelegt, die höher als das tatsächlich erzielte Entgelt sind.
top



Wohneigentum, Förderung von
Aus einem Altersvorsorgevertrag können mindestens 10.000 € und maximal 50.000 € für Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum im Inland entnommen werden. Das entnommene Kapital muss – beginnend ein Jahr nach der Entnahme - bis zum Rentenbeginn in gleichbleibenden Raten wieder in den Vertrag zurückgezahlt werden. Entnommen werden kann nur die Summe, die schon angespart ist. Die Rückzahlung muss vor dem 65. Lebensjahr abgeschlossen sein.
top



Zeitsoldaten
haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist die bezogene Besoldung. Dazu gehören Grundsold, Zuschüsse zum Grundsold, Familienzuschlag, Zulagen, Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsgeld.
top



Zertifizierung
Das Bundesamt für das Versicherungswesen prüft für jedes Produkt zur privaten Altersvorsorge auf Antrag, ob die Förderkriterien vorliegen. Wenn das Produkt die Kriterien erfüllt, wird eine Zertifizierungsnummer erteilt. Einen zertifizierten Vertrag erkennt man an der amtlichen Prüfnummer und an dem Zusatz „Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen von § 10a des Einkommensteuergesetzes förderfähig.“ Die Zertifizierung ist allerdings kein staatliches Gütesiegel und sagt nichts darüber aus, wieviel Rendite der Vertrag später abwerfen wird.
top



Zivildienstleistende
haben Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge. Als Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung werden beitragspflichtige Einnahmen zugrundegelegt, die höher als das tatsächlich erzielte Entgelt sind.
top



Zulagen
wer den vollen Beitrag zu seinem privaten Altersvorsorgevertrag aufbringt, erhält folgende staatliche Höchstzulagen:

Ab Allein-stehende Ehepaare, bei denen jeder einen eigenen Riester-Vertrag hat je kindergeldbe-rechtigtes Kind
2002 38 € 76 € 46 €
2004 76 € 152 € 92 €
2006 114 € 228 € 138 €
2008 154 € 308 € 185 €


Wenn der Zulageberechtigte nicht den vorgesehenen Eigenbeitrag leistet, wird die Zulage entsprechend gekürzt. Die Höhe der Kürzung ermittelt sich nach dem Verhältnis der Altersvorsorgebeiträge zum Eigenbeitrag. Die Zulage für das jeweilige Beitragsjahr muss auf einem speziellen Formular innerhalb von zwei Jahren nach Ende des Beitragsjahres beantragt werden. Der Antrag wird bei dem Anbieter eingereicht, an den auch die Vorsorgebeiträge geleistet wurden. Der Antrag wird an die bearbeitende Behörde, die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, weitergeleitet. Dort wird die Zulage ermittelt und auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen.
top



Zulagenvertrag
Ehepartner einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person, die eine staatlich geförderte Altersvorsorge abgeschlossen hat, erlangen einen eigenen Anspruch auf staatliche Förderung, wenn sie einen eigenen Vertrag zur staatlich geförderten Altersvorsorge abschließen. Hat der Ehepartner kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen, kann er einen reinen Zulagenvertrag abschließen, zu dem er keine Eigenbeiträge zahlt, weil sein Einkommen und damit die Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung in diesem Fall 0 € beträgt. In den Jahren 2002 bis 2004 ist allerdings ein Sockelbetrag als Eigenbeitrag vorgesehen, weil in diesen Jahren allein durch die Zulagen der Mindest-Eigenbeitrag erreicht sein könnte. Für Steuerpflichtige ohne Kind beträgt dieser Sockelbetrag 45 Euro, Steuerpflichtige mit 1 Kind müssen mindestens 38 Euro, solche mit 2 oder mehr Kindern mindestens 30 Euro pro Jahr einzahlen.
top



Zuzahlung, freiwillige
Der Versicherungsnehmer kann auch mehr als die zum der Erhalt der vollen steuerlichen Förderung erforderlichen Mindestbeiträge (siehe Beiträge) in den Vertrag einzahlen, um später höhere Rentenleistungen zu erhalten. Solche freiwilligen Zuzahlungen können mit dem Anbieter des Altersvorsorgevertrages individuell vereinbart werden. Spätere Rentenleistungen, die auf solchen nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen, werden im Gegensatz zu den voll einkommenbesteuerten Leistungen aus geförderten Beiträgen nur mit dem jeweiligen Ertragsanteil besteuert.
top



325 €-Kräfte
haben als geringfügig Beschäftigte nur Anspruch auf staatliche Förderung ihrer privaten Altersvorsorge, wenn sie auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben und eigene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Wenn Sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, besteht kein Anspruch auf Förderung. Bemessungsgrundlage der Beitragsberechnung ist das Arbeitsentgelt, mindestens jedoch 155 € monatlich/ 1.860 € jährlich. Geringfügig Beschäftigte ohne Anspruch auf staatliche Förderung können und sollten dennoch einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen, um eine ausreichende Alterssicherung aufzubauen. Die entsprechenden Beiträge können in jedem Fall in der Einkommensteuererklärung steuermindernd als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
top
 
zurück
   
FSS online AG Quelle: FSS online AG