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Leistungsumfang
Im Falle der Arbeitsunfähigkeit
hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine mindestens 6 wöchige
Lohnfortzahlung. Ab dann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung
(GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV) diese Lohnfortzahlung
in Form des „Krankengeldes“.
Selbständige
und Freiberufler können den Einkommensverlust sowohl
bei der GKV als auch bei der PKV früher absichern, da eine Lohnfortzahlung
ab der 6. Woche für diesen Personenkreis entfällt. Aus
diesem Grund können Selbstständige oder Freiberufler bereits ab dem
4. oder 8. Tag den Einkommensverlust in mit einer Krankentagegeldversicherung
absichern.
Die Krankentagegeldversicherung dient
zur Sicherung des Einkommens im Falle einer 100%-igen Arbeitsunfähigkeit.
Diese Arbeitsunfähigkeit kann bedingt sein, durch Krankheit
oder auch durch einen Unfall. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn
dein Arzt die 100%-ige Arbeitsunfähigkeit feststellt.
Für
Arbeitnehmer, die eine Krankenvollversicherung abschließen,
ist die Absicherung des Einkommensverlustes nach Ablauf der Lohnfortzahlung
zwingend erforderlich.
Wenn sich bei einem Arbeitnehmer
im Laufe der Zeit das Nettoeinkommen verändert, kann das Krankentagegeld
bei einigen PKV-Unternehmen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung
und ohne Wartezeit bei dem Versicherer angepasst werden.
Schon das o.g. Beispiel macht deutlich, dass die Leistungsaussagen
der privaten Krankenversicherungen nicht vereinheitlicht sind. Man kann
deshalb nur dringend empfehlen unsere Leistungsvergleiche zu nutzen. Diesen
bieten eine wichtige Orientierungshilfe bei der Auswahl einer PKV.
Bei
freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenkasse, sollte
die Differenz, die sich aus der Zahlung des Krankengeldes durch die GKV auf
den Nettoverdienst ergibt, über eine private Krankentagegeldversicherung
ausgeglichen werden. Die private Krankenversicherung (PKV) bietet
für Angestellte die Differenzabsicherung zwischen dem GKV-Krankengeld und
dem tatsächlichen Einkommen an.
Für den Selbstständigen
und den Freiberufler ist ein Krankheitsfall meist mit besonders
hohen Einkommensverlusten verbunden.
Für diesen Personenkreis
bieten einige wenige private Krankenversicherungen Krankentagegeldtarife
die ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Großteil
der PKV verfügt über Tarife die ab 8. Tag den Einkommensverlust
auffangen.
Häufig bieten die Unternehmen gestaffelte
Karenzzeiten an. „Karenzzeiten“ bedeutet, dass nach Eintritt
einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit die Krankentagegeldleistung
nach Ablauf der vereinbarten Karrenzeit gezahlt wird.
Diese
Staffelung hängt von individuellen Gegebenheiten des Versicherten
ab, z. B. ob finanzielle Rücklagen für Krankheitsfälle
vorhanden sind oder nicht.
Der Selbstständige oder Freiberufler
sollte grundsätzlich seine Nettoeinkünfte plus den Aufwand
für den PKV- Beitrag absichern. Bei der privaten Krankenversicherung
muss nämlich im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse
der Beitrag im Falle der Arbeitsunfähigkeit weitergezahlt werden. | top |
Leistungseinschränkung
Der Geltungsbereich für die Leistung aus der Krankentagegeldversicherung
ist ausschließlich Europa.
Während des ersten
Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen
Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz.
Es wird allerdings nur dann das Krankentagegeld gezahlt, wenn der Versicherte
sich einer stationären Behandlung unterzieht.
Die
Beträge müssen auch während der Arbeitsunfähigkeit
gezahlt werden. Der Selbstständige oder Freiberufler
sollte daher grundsätzlich seine Nettoeinkünfte plus den Aufwand
für den PKV- Beitrag absichern.
In folgenden Fällen sind
keine Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung zu erwarten:
- Krankheiten
oder Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt worden sind
( mut- und böswillige Handlungen werden als Vorsatz bezeichnet)
- bei Entziehungskuren, aufgrund einer Suchtkrankheit
- In Fällen
der Kur- und Sanatoriumsbehandlung und bei Rehabilitationsmaßnahmen
der gesetzlichen Rehabilitationsträger
- während der Mutterschaftszeiten
- bei
Unterbringung aufgrund von Pflegebedürftigkeit bzw. Verwahrung
- für alle Vorerkrankungen, die durch
den Versicherer nicht über Risikozuschläge als versicherbar zugesagt
wurden, sondern vom Versicherungsschutz ausgeschlossen worden sind.
Wird eine Krankentagegeldversicherung
ohne Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen sehen
die meisten PKV- Unternehmen eine Kündigungsmöglichkeit in der ersten
3 Jahren von.
Die Wartezeiten in der Krankenhaustagegeldversicherung
können ebenfalls zu Leistungsein-Schränkungen führen.
- Die allgemeinen Wartezeiten
betragen drei Monate, sie entfallen jedoch bei einem Unfall.
- Die besonderen
Wartezeiten betragen in der Regel acht Monate und gelten z. B. für
Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kiefernchirurgie.
Unter Umständen können die Wartezeiten entfallen, wenn
ein ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird. | top |
Beitragsberechnung
Die Höhe der Beitragszahlung ist abhängig von:
- Tarif
- Eintrittsalter
- Geschlecht
- Gesundheitszustand
Beiträge
und Versicherungsleistung gleichen sich äquivalent aus.
Obwohl die Beitragsstaffelung je nach Eintrittsalter erfolgt, erhöht sich
der Beitrag aufgrund des Älterwerdens nicht.
Durch häufigere,
aufwendigere Erkrankungen, wie nicht zuletzt das Geburtskostenrisiko,
ist der Beitrag bei weiblichen Versicherungsnehmern in der Regel etwas
höher.
Der Bruttobeitrag setzt sich zusammen aus:
- Risikobeitrag
- Altersrückstellung
- Sicherheitszuschlag
- Verwaltungskosten
- Abschlusskosten
- Schadenregulierungskosten
- Aufwendungen für zugesagte Beitragsrückerstattung
Beitragserhöhungen werden durch
steigende Kosten im Gesundheitswesen und der damit verbundenen zunehmender
Beanspruchung der Versicherungsleistungen verursacht. Die tatsächlich
erforderlichen Versicherungsleistungen vergleichen die Versicherer
jedes Jahr mit den Kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt sich
dabei eine Veränderung von mindestens 10 %, dann werden alle Beiträge
vom Versicherer überprüft und je nach Genehmigung geschieht
eine Anpassung durch einen Treuhänder. Dies gilt übrigens auch
für die Erhöhung der Selbstbeteiligung laut §§8b, 18 MB/KK
und §8b MB/KT.
Werden während der Laufzeit eines Vertrages
individuelle Änderungen im Versicherungsschutz vereinbart, kommt es
ebenfalls zu Beitragsänderungen. Bei diesen Änderungen gilt dann zwar
das tatsächliche Eintrittsalter, aber es werden alle bis dahin vorhandenen
Altersrückstellungen angerechnet, vorausgesetzt der Versicherer und
der Musterbedingungsbereich bleiben gleich.
Außerdem besteht noch
die Möglichkeit der „Vergreisung der Tarife“, denn wegen der
Wettbewerbsfähigkeit werden neue Tarife auf den Markt gebracht. Das hat
zur Folge, dass junge Versicherer abwandern, ohne dass neue hinzukommen. Auch
kommt es zu sprunghaften Beitragsanpassungen, wenn die alten Tarife für
Neuzugänge geschlossen werden. Allerdings muss der Versicherer allen
Versicherungsnehmern die Übernahme in den neuen Tarif, ohne eine erneute
Gesundheitsüberprüfung und Risikozuschläge gewähren. | top |
Leistungsabwicklung
Die Versicherungsunternehmen unterscheiden sich schon bei
der zeitlichen Anzeige ( Meldung ) der Arbeitsunfähigkeit:
- Einige Unternehmen fordern, dass die Bescheinigung
der Arbeitsunfähigkeit sofort nach Eintritt angezeigt wird;
- anderen PKV – Unternehmen braucht man erst nach
Ende der Karrenzeit den Arbeitsunfähigkeitsnachweis zu erbringen.
Ganz
wichtig ist, dass der behandelnde Arzt eine 100%-ige Arbeitsunfähigkeit
attestiert. Ist der Versicherte z.B. dazu in der Lage beaufsichtigend
tätig zu sein, entfällt der Anspruch auf die Krankentagegeldzahlung.
Die Zahlung von Krankentagegeld setzt voraus, dass
der Versicherte während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit durch einen
niedergelassenen approbierten Arzt, einen Zahnarzt oder in einem Krankenhaus
behandelt wird. Dem Versicherungsunternehmen ist regelmäßig
der Nachweis der AU zu erbringen. Die PKV – Unternehmen bedienen
sich hier eines sog. Pendelformulars, dass von Versicherungsunternehmen
an den VN geschickt wird. Dieser muss das Formular von dem behandelnden
Arzt beantworten und wieder an das Versicherungsunternehmen schicken. | top |
Kündigung
Wichtig: man sollte nie die private Krankentagegeldversicherung
kündigen, bevor die schriftliche Versicherungsbestätigung des
neuen Versicherers vorliegt.
Bei den Verträgen ist das Versicherungs-
und das Kalenderjahr zu unterscheiden. Das Versicherungsjahr beginnt
zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns. Die meisten Versicherungsunternehmen
„überführen“ das erste Versicherungsjahr am 31.12.
in das Kalenderjahr.
Die private Krankenversicherung kann in diesem Fall
zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monten gekündigt
werden. Dennoch definieren einige PKV-Unternehmen ausschließlich
das Versicherungsjahr (12 Monate Vertragsdauer ab Versicherungsbeginn).
In diesen Fällen gilt für eine Kündigung das
Versicherungsjahr, dass durch den ursprünglichen Beginnmonat erklärt
ist. Auch hier muss die Kündigung 3 Monate vorher beim Versicherer
eingehen Die Kündigung kann auf einzelne mitversicherte Personen
oder Tarife beschränkt sein.
Ist die Krankentagegeldversicherung
mit einer Krankheitskostenvollversicherung abgeschlossen und es tritt die
Versicherungspflicht eintritt, kann die Krankheitskostenversicherung innerhalb
von max. zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend
gekündigt werden.
Falls der Versicherer Leistungen einschränkt
oder Beiträge erhöht kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines
Monats nach Kenntnis den Vertrag aufheben.
Bei den sog. Teilkostentarifen
wie Krankentagegeldtarife haben einige Versicherer die Möglichkeit
den Versicherungsvertrag innerhalb der ersten 3 Jahre zu kündigen,
wenn dieser Tarif nicht gleichzeitig mit einer Krankheitskostenvollversicherung
abgeschlossen wurde.
Trifft dies zu und der Versicherer
kündigt Tarifbestandteile oder einzelne mitversicherte Personen aus dem
Vertrag, dann hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, innerhalb von
14 Tagen nach Erhalt des Schreibens den restlichen Vertrag zu kündigen. | top |
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