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Leistungsumfang
Der Abschluss einer Hausratversicherung
ist für jeden sinnvoll, der eine Wohnung oder ein eigenes
Haus hat. Die Hausratversicherung leistet für alle Schäden infolge
von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm.
Versichert
sind alle zum Hausrat gehörenden Einrichtungsgegenstände
(z. B. Möbel, Gardinen, Teppiche etc.) und Sachen die in einem Haushalt
zum Gebrauch (z. B. Waschmaschinen, Geschirr oder Besteck) oder Verbrauch
(z. B. der Inhalt der Speisekammer) bestimmt sind. Wertsachen sind nur in
einem bestimmten Umfang in den Schutz eingeschlossen.
Auch beruflich
genutzte Einrichtungs- und Arbeitsgeräte wie z. B. Werkzeuge, ein PC
oder ein Laptop sind versichert, wenn diese nicht ausschließlich beruflich
genutzt werden und keine Handelsware sind.
Versichert sind auch Pflanzen,
Sportgeräte und Kfz-Zubehör (allerdings keine Ersatzteile), private
Antennenanlagen, medizinische Hilfsmittel wie z. B. Krankenfahrstühle,
Rasenmäher und sogar Haustiere.
In den Versicherungsschutz
sind auch Gegenstände eingeschlossen die Dritten gehören, wenn
sich diese in der Wohnung des Versicherungsnehmers befinden. Ausgenommen ist
von dieser Regelung allerdings der Hausrat eines Untermieters.
Alle
Gegenstände, wie zum Beispiel Einbauküchen,
Einbauschränke oder Sanitäre Anlagen die fest mit dem Gebäude
verbunden, müssen bei Antragstellung benannt werden, damit diese in
den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.
Die Hausratversicherung
ersetzt Schäden die durch: Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
nach Einbruch, Leitungswasser (Wasser, das aus kaputten Rohren oder aus
Geräten, z. B. Geschirrspülmaschine, Waschmaschine ausläuft die
mit den Rohren verbunden sind. Ebenso "bestimmungswidriger" Austritt
aus Warmwasser- und Dampfheizungen, Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen
oder Solarheizanlagen, Sturm ab Windstärke 8, Hagel (nur für
neue Verträge, ab VHB 92) entstanden sind.
Hinzu kommt, dass
der Versicherer die Kosten, die infolge eines Schadens entstehen, trägt.
Dies sind zum Beispiel: Ruß- oder Löschwasserschäden. Reparatur
von Gebäudeschäden, die durch Einbruchdiebstahl entstanden sind oder
Kosten für die Beseitigung von Leitungswasserschäden.
Es
werden ebenfalls die Hotelkosten, wenn die Wohnung nach einem Schaden
vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist i. d. R. für maximal 100 Tage
übernommen. Die Erstattungshöhe beträgt, pro Tag maximal 1% der
Versicherungssumme. Zusätzlich sind Kosten für Transport und Lagerung
des versicherten Hausrates (maximal 100 Tage) abgesichert.
Bestimmte
Risiken können über den Standardrahmen
hinaus versichert werden. Hierzu gehört z. B. die Leistungserweiterung
gegen Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag.
Dies kann dann sinnvoll sein, wenn viele teure Elektrogeräte im Haushalt
vorhanden sind. Oder die Versicherung schützt auch im Freien abgestellte,
abgeschlossene Fahrräder. Der Wert der vorhandenen Fahrräder ist
Basis für die Festlegung der Entschädigungsgrenze.
Sollen
Schäden durch auslaufende Aquarien oder Wasserbetten versichert werden,
bedarf es in der Regel eines gesonderten Einschlusses.
Die Glasversicherung
benötigen Haushalte mit Isolierverglasung bzw. großer
und teurer Verglasung (z. B. Glaswänden), Lärmschutzfenstern
und verglasten Dächern. Die Glasversicherung ist gegen
Mehrbeitrag versicherbar.
Die sog. Elementarversicherung erstattet
Schäden infolge von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,
Schneedruck und Lawinen. Diese Risiken können ebenfalls zusätzlich
versichert werden.
Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen
Schaden in voller Höhe allerdings nicht mehr als die festgelegte
Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen
übernommen.
Alle Sachen die abhanden gekommen oder zerstört sind
werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis
der versicherten Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen.
Werden
nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht
mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf
dieser Sachen erzielt würde.
Die Entschädigungsgrenzen
für Bargeld betragen max. 1.000,- Euro, für
Urkunden 2.500,- Euro und für Briefmarken, Gold, Münzen und Schmuck
höchstens 20.000,- Euro.
Diese Entschädigungsgrenzen können
sich erhöhen, wenn die Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder
Perlen, Briefmarken aber auch Münzen, Gold- und Platinteile sowie Urkunden
(inkl. Sparbücher und Wertpapiere) in einem Tresor gesichert werden. | top |
Leistungseinschränkung
In der Regel nicht versichert aber durch eine Zusatzabsicherung
versicherbar sind: Glasbruch, Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten,
Kurzschluss- oder Überspannungsschäden an elektrischen Geräten
und einfacher Fahrraddiebstahl, d. h. Diebstahl, ohne dass ein Einbruch
vorausging.
Nicht versichert sind die sog. Elementarschäden die
infolge von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck
und Lawinen entstehen. Diese Risiken können ebenfalls zusätzlich
versichert werden.
Geleistet wird nicht für Schäden,
die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt
wurden. Nicht versichert sind auch Schäden die durch einfachen Diebstahl,
z. B. Trickdiebstahl entstanden sind oder Sengschäden, d. h. Schäden
die ohne offene Flamme entstanden sind.
Aber auch Sturmfolgeschäden,
die durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Türen oder Fenster
entstanden.
Erstattungsfähig sind auch nicht Kosten für
die Feuerwehr oder andere Organisationen, die im öffentlichen Interesse
zur Hilfeleistung verpflichtet sind.
Beruflich genutzte Handelsware
oder der Hausrat in Möbelwagen oder im Auto während des Umzuges
sind ebenfalls nicht im Versicherungsumfang beitragsfrei eingeschlossen. | top |
Beitragsberechnung
Die Beiträge errechnen sich aus der
Versicherungssumme, d. h. aus dem Wert des versicherten Hausrats.
Als
weiteren Faktor berücksichtigen die Versicherungsgesellschaften
die geographische Lage des versicherten Objektes, vor allem wegen des
Einbruchdiebstahlrisikos.
Sehr teuer ist die Hausratversicherung in
Ballungszentren. Im Mittelfeld liegt Nord- und Westdeutschland. Am billigsten
ist die Versicherungsprämie in Süddeutschland.
Weiterhin
Einfluss auf die Höhe des Beitrages haben die Bauart
des Hauses - so ist z. B. ein Fachwerkhaus teurer als ein Steinhaus, da das
Brandrisiko höher ist, der Grad der Bewohntheit - Zweit-/Ferienwohnungen,
die nicht immer bewohnt sind, sind teurer.
Die Wertermittlung
kann selbst durchgeführt werden indem man alle Wohnungsgegenstände
auflistet und den Neuwert bestimmt. Unter Neuwert sind alle Kosten
zu verstehen, die aufzuwenden wären, wenn alle Sachen wiederbeschafft
werden müssten.
Zur Feststellung der Versicherungssumme
bietet sich auch folgende Faustregel an:
„Quadratmeter
Wohnfläche x Euro 650,-".
Wird diese Formel angewendet,
ist sichergestellt, dass der Versicherer im Schadenfall auf die "Einrede
der Unterversicherung" verzichtet. Das heißt, dass Unternehmen
prüft nicht, ob der Hausrat mit der richtigen Summe versichert war,
sondern zahlt die Entschädigung in Höhe des Schadens.
Dennoch
ist wichtig: Wird nach der Faustformel gerechnet, ist die festgelegte
Versicherungssumme auch die Obergrenze für die Entschädigung.
Jeder der eine teure Einrichtung besitzt, muss regelmäßig
kontrollieren, ob diese 650,- Euro- Pauschale bei einem Totalschaden ausreicht. | top |
Schadenregulierung
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet alles zu tun, um den Schaden
so gering wie möglich zu halten. Hat der Versicherungsnehmer Kenntnis
von einem Schaden genommen, so ist er verpflichtet alles zu tun, um den
Schaden so gering wie möglich zu halten. Es müssen z. B. gestohlene
Sparbücher oder Schecks bzw. Konten gesperrt werden. Hierzu gehöret
auch, dass defekte Türen oder Fenster zunächst notdürftig,
aber relativ einbruchsicher repariert werden oder ein defektes Schloss umgehend
ausgewechselt wird. Man sollte auch beachten, dass die beschädigten Sachen
für eine Besichtigung aufgehoben werden.
Selbstverständlich
ist jeder Schaden nach Kenntnisnahme Versicherungsunternehmen
umgehend schriftlich zu melden. Nutzen Sie hierzu unser Schadensformular.
Der
Versicherer kann zur Aufklärung der
Schadenursache alle notwendigen Auskünfte verlangen. Bei jedem Einbruch
oder Raub ist die Polizei zu verständigen. Neben der formalen Anzeige muss
der Polizei und dem Versicherungsunternehmen ein vollständiges Verzeichnis
aller gestohlenen Gegenstände vorgelegt werden, nach Möglichkeit
einschließlich der Rechnungen.
Um damit nicht erst
bei einem Schadensfall mit der Auflistung beginnen zu müssen, empfiehlt
sich, ein Verzeichnis anzulegen, in dem die Gegenstände des Hausrates
beschrieben sind. Fotos und Rechnungen sollten diese Sammlung ergänzen.
Für Gegenstände, deren Wert schwer feststellbar ist, sollte
man sich Expertisen beschaffen.
Ist bei der Prämienberechnung
die Formel „Quadratmeter Wohnfläche x Euro 650,-" angewandt
worden, ist i. d. R. sichergestellt, dass der Versicherer im Schadenfall auf
die "Einrede der Unterversicherung" verzichtet. Das heißt, dass
Unternehmen prüft nicht, ob der Hausrat mit der richtigen Summe versichert
war, sondern zahlt die Entschädigung in Höhe des eingetretenen
Schadens.
Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen
Schaden in voller Höhe allerdings nicht mehr als die festgelegte
Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen
übernommen.
Alle Sachen die abhanden gekommen oder zerstört sind
werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis
der versicherten Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen.
Werden
nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht
mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf
dieser Sachen erzielt würde.
Die Entschädigungsgrenzen
für Bargeld betragen max. 1.000,- Euro, für
Urkunden 2.500,- Euro und für Briefmarken, Gold, Münzen und Schmuck
höchstens 20.000,- Euro.
Diese Entschädigungsgrenzen können
sich erhöhen, wenn die Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder
Perlen, Briefmarken aber auch Münzen, Gold- und Platinteile sowie Urkunden
(inkl. Sparbücher und Wertpapiere) in einem Tresor gesichert werden. | top |
Kündigung
Man kann ohne Begründung die ordentliche Kündigung
drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aussprechen.
Ein
Ausstieg ist auch möglich, wenn sich der Beitrag erhöht,
ohne dass sich der Versicherungsschutz verbessert.
Im Schadensfall
kann gekündigt werden. Die Kündigung kann nach einem Monat nach
Schadenregulierung fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres
erfolgen. Im Falle einer fristlosen Kündigung ist allerdings
zu beachten, dass dem Versicherungsunternehmen die Prämien bis zum Ende
des Versicherungsjahres zustehen. Deshalb sollte eine fristlose Kündigung
im Schadenfall gut überlegt sein.
Bei Verträgen
die vor dem 01.01.1991 geschlossen wurden gilt, dass bei Beitragserhöhung
von mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr oder 25% in den letzten
drei Versicherungsjahren beträgt die Kündigungsfrist einen Monat
nach Beitragserhöhung.
Verträge die zwischen dem 01.01.1991
und dem 29.07.1994 geschlossen wurden unterliegen der Regelung, dass bei
einer Beitragserhöhungen um mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr oder um
mehr als 20% gegenüber der Erstprämie. Die Kündigungsfrist einen
Monat nach Beitragserhöhung.
Vertragsabschluss ab dem 29.07.1994:
Nach jeder Beitragserhöhung beträgt die Kündigungsfrist
einen Monat.
Bei langfristig geschlossenen Verträgen
die ab dem 25.06.1994 für mehr als fünf Jahre abgeschlossen
wurden, besteht ein generelles Kündigungsrecht zum Ende des fünften
Versicherungsjahres und danach zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres. Die
Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. | top |
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