Die Leistung (Bedingungen) der privaten Haftpflichtversicherungen sind in ihren Aussagen sehr unterschiedlich. Die Leistungscheckliste ist ein Hilfsmittel um den bedarfsgerechten Versicherer zufinden. In der Checkliste sind die wichtigsten Leistungsmerkmale aufgelistet.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet." (ß 823 BGB)
Laut Gesetz ist derjenige, der einem anderen Schaden zufügt, mit seinem gesamten Vermögen schadensersatzpflichtig. Durch den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung (PHV) kann sich vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzansprüchen schützen.
Jeder, sowohl Einzelpersonen als auch insbesondere Familien mit Kindern sollten auf diesen Schutz durch die Private Haftpflichtversicherung nicht verzichten.
Als Halter von zahmen Haustieren / Kleintieren ist man über die PHV abgesichert. Dies gilt z.B. jedoch nicht für gehaltene Hunde. Hierfür kann zusätzlich eine Hundehalter- Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Verschiedene Risikosportarten müssen ebenfalls gesondert versichert werden, genauso wie das Halten größerer Tiere wie z.B. Pferde.
Die Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn gegen den Verursacher eines Schadens Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Insofern leistet die Haftpflichtversicherung Rechtsschutz, nämlich auch dann, wenn es darum geht unberechtigte Anspruchsforderungen abzuwähren.
Die Versicherung leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Versicherten vorliegt. Handelt es sich Sachschäden, muss der Verursacher die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Haftpflichtversicherung ein.
Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen.
Der Schaden wird nach den vertraglich festgelegten Deckungssummen reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen, die Prämien sind im übrigen hierfür nur unwesentlich teuerer.
Die Versicherung schließt folgenden Personenkreis ein:
- den Versicherungsnehmer
- den Ehepartner
- die Kinder des Versicherungsnehmers, solange sie sich in der Schule oder in der ersten Berufsausbildung befinden und nicht verheiratet sind.
- den Lebensgefährten oder die Lebensgefährtin, wenn er/ sie im gleichen Haushalt lebt und dies der Gesellschaft mitgeteilt wurde und das Unternehmen dies ausdrücklich bestätigt.
- Je nach Gesellschaft auch Verwandte, wenn diese im gleichen Haushalt leben und dies der Gesellschaft mitgeteilt wurde und das Unternehmen dies ausdrücklich bestätigt.
Für Einzelpersonen und junge Paare bieten die meisten Versicherer besondere Tarife an.