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Leistungsumfang
Unberechtigte oder überzogene Mieterhöhungen
aber auch unkorrekte Nebenkostenabrechungen können zu einem Rechtsstreit
mit dem Vermieter führen.
Die Mieter - Rechtsschutzversicherung
tritt für die Kostendeckung von Rechtsstreitigkeiten rund um die
gemietete Wohnung / Haus ein.
Vor Versicherungsabschluss ist jedoch zu
prüfen ob dieser Versicherungsschutz ggf. bereits durch die Mitgliedschaft
im Mieterverein abgedeckt ist. In der Regel ist hier der Versicherungsschutz.
In jedem Fall lohnt sich auch der zusätzliche Beitragsvergleich
zwischen Mieterverein und Rechtsschutzversicherung.
Die
Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Versicherungsbedingungen an.
Wir empfehlen daher neben dem Beitragsvergleich auch unseren Leistungsvergleich
zu nutzen.
Wichtig ist auch der Unterschied zwischen den alten und
neuen Vertragsbedingungen. Nach den alten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen
(ARB 75) bleibt dem Anwalt des Kunden das Recht vorbehalten,
die Erfolgsaussichten selbst zu beurteilen. Kommt er zu einem positiven
Ergebnis, muss die Versicherung einspringen.
Bei den neueren und heute
weit verbreiteten ARB 94 hingegen entscheidet im Streitfall ein Gutachter,
meist ein anderer Anwalt. Bestätigt dieser „Schiedsrichter“
eine ablehnende Haltung der Versicherung gegenüber einer aktuellen
Kostendeckungsfrage, muss der Kunde sowohl die Kostendeckung als auch seine
Gutachterkosten selbst tragen. Sonst übernimmt das der Versicherer. Daher
ist jedermann, der noch eine alte Police mit den ARB 75 hat, anzuraten, diese
nicht leichtfertig gegen eine neue Versicherung mit den ARB 94 einzutauschen. | top |
Leistungseinschränkung
Der juristische Schutz wird auch bei vorsätzlich begangenen Straftaten
verweigert.
Übrigens:
Ohne hinreichende Erfolgsaussichten
lehnen Versicherer die Übernahme des Prozessrisikos stets ab. | top |
Beitragsberechnung
Die Unternehmen berechnen die Beiträge nach dem Risiko. Der
Beitrag steht in Abhängigkeit zur Deckungssumme und den eingeschlossenen
Risiken. Auch hier differieren die Beiträge der Unternehmen
erheblich. Orientieren Sie sich mit unseren Beitrags- und Leistungsvergleiche. | top |
Schadenregulierung Wer sich im Falle eines Unfalls, eines Streits mit dem Arbeitgeber oder in zivilrechtlichen Angelegenheiten beraten lassen will und unter Umständen einen Prozess führen muss, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Entweder man fragt telefonisch als auch schriftlich selber an, ob die Versicherung die Deckung übernimmt. Oder man überlässt es dem Rechtsanwalt die Deckungszusage bei dem Versicherungsunternehmen einzuholen.
Man sollte für das Erstgespräch mit dem Anwalt die Versicherungs- Nr. notieren oder den Versicherungsschein mitnehmen.
Streitwert
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1. Instanz |
1. und 2.
Instanz |
1. bis 3.
Instanz |
| 300 Euro* |
250 Euro |
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| 900 Euro |
650 Euro |
1.450 Euro |
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| 2.500 Euro |
1.400 Euro |
3.250 Euro |
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| 5.000 Euro |
2.450 Euro |
5.700 Euro |
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| 10.000 Euro |
3.900 Euro |
9.000 Euro |
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| 15.000 Euro |
4.500 Euro |
10.650 Euro |
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| 25.000 Euro |
6.450 Euro |
13.850 Euro |
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| 50.000 Euro |
8.300 Euro |
20.650 Euro |
32.500 Euro |
| 150.000 Euro |
14.800 Euro |
35.000 Euro |
55.000 Euro |
*=Die Beträge sind
gerundet
Rechtsanwaltsgebühren
| |
Für
den 1. Verhandlungstag
|
Für
jeden weiteren Verhandlungstag |
Vertretung
nur außerhalb der Hauptverhandlung |
| Amtsgericht
Schöffengericht |
50 Euro bis
650 Euro |
50 Euro bis
325 Euro |
25 Euro bis
650 Euro |
Berufung |
| Kl. Strafkammer
Jugendkammer |
60 Euro bis
760 Euro |
60 Euro bis
380 Euro |
30 Euro bis
380 Euro |
Revision
Rechtsbeschw. |
Oberlandes-
gericht |
60 Euro bis
760 Euro |
60 Euro bis
380 Euro |
30 Euro bis
380 Euro |
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Kündigung
Die Verträge laufen meist ein bis fünf Jahre. Bei langfristigen
Verträgen (z. B. 5 Jahre) verkürzen die Versicherungsunternehmen
die Vertragslaufzeit auf Antrag des Versicherungsnehmers
auf ein Jahr.
Die ordentliche Kündigung spricht man
mit einer 3-monatigen Frist jeweils zum Vertragsende aus. Die einjährigen
Verträge verlängern sich automatisch und stillschweigend um weitere
12 Monate, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Im
Schadenfall kann gekündigt werden, wenn der Versicherer die
Leistung ablehnt. Die Kündigung kann fristlos oder zum Ende des laufenden
Versicherungsjahres erfolgen.
Auch wenn der von der Versicherung
benannte Anwalt die Vertretung des Versicherten ablehnt, kann gekündigt
werden. In diesem Fall muss man allerdings binnen vier Wochen nachweisen,
dass ein anderer Anwalt den Fall übernehmen würde und Aussicht auf
Erfolg bestehen. Gekündigt werden muss innerhalb eines Monats nach Empfang
der Ablehnung oder dem Eingang der Stellungnahmen des Versicherten-Anwalts
bei der Gesellschaft.
Zudem gibt es die Möglichkeit,
im Falle von Beitragserhöhungen das Vertragsverhältnis
aufzuheben. Die Fristen sind unterschiedlich, je nachdem, wann der Vertrag
geschlossen wurde. War dies vor dem 01.01.1991, so kündigt man mit einer
Frist von einem Monat, wenn der Betrag um mehr als 15 Prozent gegenüber
dem Vorjahr oder 30 Prozent in drei Jahren steigt.
Bei Verträgen,
die ab dem 29.07.1994 abgeschlossen wurden, gilt die Ein-Monats-Frist
bei jeder Erhöhung. Bei Verträgen, die zwischen diesen
Zeiträumen geschlossen wurden, gilt die Frist von einem Monat bei einer
Erhöhung um mehr als fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr oder
mehr als 25 Prozent im Vergleich zur Prämie bei Abschluss des Vertrages. | top |
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