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Allgemeines
Seit April 1998 ist der Strommarkt
in Deutschland liberalisiert. Bis dahin war es so, dass der ortsansässige
Stromversorger sozusagen ein Monopol zur Strombelieferung hatte. Seitdem
buhlen eine Vielzahl von Stromanbietern um Verbraucher, mit unterschiedlichen
Tarifen und Preisen. Für den Verbraucher öffnet sich
eine kaum überschaubare Angebotsvielfalt.
Für die Ermittlung
des günstigsten Anbieters sind die Faktoren wie: monatlicher bzw.
jährlicher Stromverbrauch, die Vertragsdauer, die Kündigungsfristen
und die Auswahl der Stromart, z.b. Ökostrom abhängig.
Bevor
man sich für einen Stromanbieter entscheidet, sollte
man sich ausführlich informieren, da nicht nur die Strompreise wichtig
sind, sondern auch Vertragslaufzeiten, ggf. die Mietgebühr für
Stromzähler oder andere Serviceleistungen.
In der Regel, bezahlt
man jeden Monat einen gleichbleibenden Abschlag für den Stromverbrauch.
Einmal im Jahr werden dann die verbrauchten Kilowattstunden auf dem
Zähler abgelesen und eine exakte Jahresrechnung erstellt. In dieser ist
genau dargestellt, wie viel Strom man im zurückliegenden Jahr verbraucht
hat, welche Kosten dafür berechnet werden und wie viel bereits durch
Abschlagszahlungen bezahlt sind.
Bei einigen Stromanbietern, wird eine
Bestpreisabrechnung durchgeführt. Darunter versteht man, dass der Anbieter
automatisch den günstigsten Tarif ermittelt und berechnet.
Ergibt
eine Prüfung des Stromzählers eine Überschreitung
der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung
des Rechnungsbetrages festgestellt, so wird der zuviel oder zuwenig berechnete
Betrag erstattet oder ist zu bezahlen.
Die Stromzähler werden
von einem Beauftragten des Netzbetreibers oder dessen Beauftragten in relativ
gleichen Zeitabständen abgelesen. Man kann auch mit dem Stromanbieter
vereinbaren, dass man selbst den Zähler abliest und das Ergebnis
an die Lieferanten weitergibt.
Bei einem Wechsel des Stromversorgers
kann man generell den alten Zähler behalten. Man sollte sich
diesbezüglich vorher aber genau informieren. Ist der Einbau eines neuen
Stromzählers nötig, erfolgt dies i. d. R. durch den örtlichen
Stromanbieter bzw. dessen Beauftragen.
Sollte der Stromversorger,
durch z. B. höhere Gewalt, an der Bereitstellung oder der Fortleitung
der elektrischen Energie für den Verbraucher gehindert sein, so ruht die
Verpflichtung zur Lieferung. Dies allerdings nur solange, bis diese Hindernisse
und deren Folgen beseitigt sind.
Übrigens: Der Betreiber
des Versorgungsnetzes ist gesetzlich verpflichtet, jeden Bewohner seines
Versorgungsgebietes zu versorgen. Fällt z.B. der neue Stromversorger aus,
dann muss der alte Stromversorger für ihn einspringen.
Hat man
vor, dem alten Stromversorger zu kündigen, sollte dem neuen Versorger eine
Vollmacht zur Kündigung des alten Versorgers erteilt werden. Somit kann
man davon ausgehen, dass der neue Anbieter den bestehenden Vertrag erst dann
kündigt, wenn eine Einigung zwischen altem und neuem Anbieter vorliegt. | top |
Kosten
Die Tarife der Versorgungsunternehmen
sind unterschiedlich, deshalb lohnt es sich immer, die Konditionen
der Stromanbieter miteinander zu vergleichen. Bei einem günstigen
Stromtarif kann man Geld sparen.
Unsere Vergleiche helfen schnell und
unkompliziert, den richtigen Stromversorger zu finden. Für die Ermittlung
des günstigsten Anbieters sind folgende Faktoren relevant:
- Monatlicher bzw. jährlicher Stromverbrauch
- Die Vertragsdauer
- Die Möglichkeiten der Kündigungsfristen
- Die Stromart, wie z.B. Ökostrom
In
der Regel bezahlt man jeden Monat einen gleichbleibenden Abschlag für
die Stromlieferung. Einmal im Jahr werden die verbrauchten Kilowattstunden
auf dem Zähler abgelesen und anhand dieser Daten wird eine exakte
Jahresrechnung erstellt. In dieser ist genau dargestellt, wie viel Strom man im
zurückliegenden Jahr verbraucht hat, welche Preise dafür in Rechnung
gestellt wurden und wie viel man bereits durch die Abschlagszahlungen bezahlt
hat.
Die Stromrechnung setzt sich im wesentlichen aus
- dem Arbeitspreis,
- dem Leistungspreis sowie
- dem Verrechnungspreis zusammen.
Der
Arbeitspreis ist das Entgelt für jede vom Verbraucher abgenommene
Kilowattstunde, er wird in Euro-Cent pro Kilowattstunde berechnet.
Im
Leistungspreis wird der Preis für die Bereitstellung des Stroms genannt,
denn er beinhaltet die Kosten für die Vorhaltung des benötigten
Stroms, der Umspannwerke sowie des Verteilungsnetzes.
Der
Verrechnungspreis ist das vom Verbraucher an den Stromanbieter zu entrichtende
Entgelt für die Miete des Stromzählers, Kosten der Rechnungsstellung
sowie der Verwaltung.
Der vom Verbraucher zu zahlende
Rechnungsbetrag berücksichtigt ferner noch die Ökosteuer, sowie
auch die Mehrwertsteuer.
Die Ökosteuer belastet den Verbrauch
von Energie mit einer besonderen Abgabe, wobei diese Abgabe derzeit, für
den Verbrauch von Strom, bei 1,79 Cent pro Kilowattstunde beträgt. | top |
Stromanbieterauswahl
Für die Auswahl
des neuen Stromanbieters sollte man sich folge Fragen stellen:
- Legt
man Wert auf den persönlichen Kontakt mit dem Stromanbieter?
- Bietet
der bisherige Anbieter Vorteile gegenüber dem Stromversorger?
- Wie kann man mit
dem neuen Anbieter kommunizieren, Online, telefonisch, persönlich?
- Wie wird zukünftig die Zählerablesung durchgeführt?
- Bietet der Versorger noch zusätzliche Serviceleistungen?
Auch für den neuen Stromanbieter
gilt: Die Stromzähler werden von einem Beauftragten des Netzbetreibers
oder dessen Beauftragten in relativ gleichen Zeitabständen abgelesen.
Man kann auch mit dem Stromanbieter vereinbaren, dass man den Zähler
selbst abliest und das Ergebnis an die Lieferanten weitergibt.
Bei
einem Wechsel des Stromversorgers kann man generell den alten Zähler
behalten. Man sollte sich diesbezüglich aber vorher genau informieren.
Ist der Einbau eines neuen Stromzählers nötig, erfolgt dies i. d. R.
durch den örtlichen Stromanbieter bzw. dessen Beauftragen.
Wenn
es zu einem Vertrag mit einem neuen Stromlieferanten kommt, sollte man
darauf achten, dass die Vertragslaufzeit möglichst kurz ist. Die Anbieter
bieten in der Regel für Neukunden Vertragslaufzeiten über ein Jahr
an.
Wichtig: Je kürzer die Laufzeit eines Stromlieferungsvertrages,
um so schneller kann man auf Preisschwankungen reagieren.
Wenn die Vertragslaufzeit 12 Monate oder mehr beträgt,
sollte man sich schriftlich garantieren lassen, dass zukünftige
Preissenkungen des Versorgers, automatisch berücksichtigt werden dem
Kunden auch zugute kommen.
Organisationen und technische Abwicklungen
sollten komplett vom neuen Stromversorger erbracht werden.
Man sollte
sich auch informieren, ob außerdem eine einmalige Wechselgebühr
verlangt wird. Der neue Stromversorger sollte auch einen konkreten
Termin nennen, ab dem er zu den vertraglich festgelegten Bedingungen Strom
liefert.
Falls der neue Stromversorger, aus welchen Gründen auch
immer, keinen Strom mehr liefern kann, ist es laut Energiewirtschaftsgesetz
möglich, zu dem alten Anbieter zurückkehren, allerdings können
dann zusätzliche Kosten anfallen.
Hat man vor, dem alten
Stromversorger zu kündigen, sollte dem neuen Versorger eine Vollmacht
zur Kündigung des alten Versorgers erteilt werden. Somit kann man davon
ausgehen, dass der neue Anbieter den bestehenden Vertrag erst dann kündigt
wenn Einigung zwischen altem und neuem Anbieter vorliegt.
- Übrigens: Der Betreiber des Versorgungsnetzes ist gesetzlich
verpflichtet, jeden Bewohner seines Versorgungsgebietes zu versorgen.
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Kündigung
Wenn man den Vertrag
des alten Stromversorger kündigen möchte, sollte dem neuen Versorger
eine Vollmacht zur Kündigung des alten Versorgers erteilt werden.
Somit kann man davon ausgehen, dass der neue Anbieter den bestehenden Vertrag
erst dann kündigt, wenn eine Einigung zwischen altem und neuem Anbieter
vorliegt.
In der Regel läuft das Vertragsverhältnis,
bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat
zum Ende eines Kalendermonats gekündigt wird. Meist ist die Kündigung
erstmals zum Ablauf eines Jahres zulässig.
Ändern sich die
allgemeinen Tarife oder ändert der Versorger im Rahmen dieser Verordnung
seine allgemeinen Bedingungen, so kann man das Vertragsverhältnis
mit zweiwöchiger Frist, zum Ende der öffentlichen Bekanntgabe der
Änderung, zum folgenden Kalendermonat kündigen.
Bei einem
Umzug ist man berechtigt, den Vertrag jederzeit, ebenso mit zweiwöchiger
Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen
Man
sollte im Vertrag auf eine kurze Kündigungsfrist, bestenfalls
von 4 Wochen ohne Vorverbindungen achten. Die Kündigungsfristen
schwanken zwischen 2 bis 26 Wochen. Kurze Kündigungsfristen
haben den Vorteil, schneller in einen anderen Tarif zu wechseln. | top |
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