Ratgeber -Stromtarife
 
   



Allgemeines
Seit April 1998 ist der Strommarkt in Deutschland liberalisiert. Bis dahin war es so, dass der ortsansässige Stromversorger sozusagen ein Monopol zur Strombelieferung hatte. Seitdem buhlen eine Vielzahl von Stromanbietern um Verbraucher, mit unterschiedlichen Tarifen und Preisen. Für den Verbraucher öffnet sich eine kaum überschaubare Angebotsvielfalt.

Für die Ermittlung des günstigsten Anbieters sind die Faktoren wie: monatlicher bzw. jährlicher Stromverbrauch, die Vertragsdauer, die Kündigungsfristen und die Auswahl der Stromart, z.b. Ökostrom abhängig.

Bevor man sich für einen Stromanbieter entscheidet, sollte man sich ausführlich informieren, da nicht nur die Strompreise wichtig sind, sondern auch Vertragslaufzeiten, ggf. die Mietgebühr für Stromzähler oder andere Serviceleistungen.

In der Regel, bezahlt man jeden Monat einen gleichbleibenden Abschlag für den Stromverbrauch. Einmal im Jahr werden dann die verbrauchten Kilowattstunden auf dem Zähler abgelesen und eine exakte Jahresrechnung erstellt. In dieser ist genau dargestellt, wie viel Strom man im zurückliegenden Jahr verbraucht hat, welche Kosten dafür berechnet werden und wie viel bereits durch Abschlagszahlungen bezahlt sind.

Bei einigen Stromanbietern, wird eine Bestpreisabrechnung durchgeführt. Darunter versteht man, dass der Anbieter automatisch den günstigsten Tarif ermittelt und berechnet.

Ergibt eine Prüfung des Stromzählers eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so wird der zuviel oder zuwenig berechnete Betrag erstattet oder ist zu bezahlen.

Die Stromzähler werden von einem Beauftragten des Netzbetreibers oder dessen Beauftragten in relativ gleichen Zeitabständen abgelesen. Man kann auch mit dem Stromanbieter vereinbaren, dass man selbst den Zähler abliest und das Ergebnis an die Lieferanten weitergibt.

Bei einem Wechsel des Stromversorgers kann man generell den alten Zähler behalten. Man sollte sich diesbezüglich vorher aber genau informieren. Ist der Einbau eines neuen Stromzählers nötig, erfolgt dies i. d. R. durch den örtlichen Stromanbieter bzw. dessen Beauftragen.

Sollte der Stromversorger, durch z. B. höhere Gewalt, an der Bereitstellung oder der Fortleitung der elektrischen Energie für den Verbraucher gehindert sein, so ruht die Verpflichtung zur Lieferung. Dies allerdings nur solange, bis diese Hindernisse und deren Folgen beseitigt sind.

Übrigens: Der Betreiber des Versorgungsnetzes ist gesetzlich verpflichtet, jeden Bewohner seines Versorgungsgebietes zu versorgen. Fällt z.B. der neue Stromversorger aus, dann muss der alte Stromversorger für ihn einspringen.

Hat man vor, dem alten Stromversorger zu kündigen, sollte dem neuen Versorger eine Vollmacht zur Kündigung des alten Versorgers erteilt werden. Somit kann man davon ausgehen, dass der neue Anbieter den bestehenden Vertrag erst dann kündigt, wenn eine Einigung zwischen altem und neuem Anbieter vorliegt.
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Kosten
Die Tarife der Versorgungsunternehmen sind unterschiedlich, deshalb lohnt es sich immer, die Konditionen der Stromanbieter miteinander zu vergleichen. Bei einem günstigen Stromtarif kann man Geld sparen.

Unsere Vergleiche helfen schnell und unkompliziert, den richtigen Stromversorger zu finden. Für die Ermittlung des günstigsten Anbieters sind folgende Faktoren relevant:
  • Monatlicher bzw. jährlicher Stromverbrauch
  • Die Vertragsdauer
  • Die Möglichkeiten der Kündigungsfristen
  • Die Stromart, wie z.B. Ökostrom

In der Regel bezahlt man jeden Monat einen gleichbleibenden Abschlag für die Stromlieferung. Einmal im Jahr werden die verbrauchten Kilowattstunden auf dem Zähler abgelesen und anhand dieser Daten wird eine exakte Jahresrechnung erstellt. In dieser ist genau dargestellt, wie viel Strom man im zurückliegenden Jahr verbraucht hat, welche Preise dafür in Rechnung gestellt wurden und wie viel man bereits durch die Abschlagszahlungen bezahlt hat.

Die Stromrechnung setzt sich im wesentlichen aus
  • dem Arbeitspreis,
  • dem Leistungspreis sowie
  • dem Verrechnungspreis zusammen.

Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede vom Verbraucher abgenommene Kilowattstunde, er wird in Euro-Cent pro Kilowattstunde berechnet.

Im Leistungspreis wird der Preis für die Bereitstellung des Stroms genannt, denn er beinhaltet die Kosten für die Vorhaltung des benötigten Stroms, der Umspannwerke sowie des Verteilungsnetzes.

Der Verrechnungspreis ist das vom Verbraucher an den Stromanbieter zu entrichtende Entgelt für die Miete des Stromzählers, Kosten der Rechnungsstellung sowie der Verwaltung.

Der vom Verbraucher zu zahlende Rechnungsbetrag berücksichtigt ferner noch die Ökosteuer, sowie auch die Mehrwertsteuer.

Die Ökosteuer belastet den Verbrauch von Energie mit einer besonderen Abgabe, wobei diese Abgabe derzeit, für den Verbrauch von Strom, bei 1,79 Cent pro Kilowattstunde beträgt.
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Stromanbieterauswahl
Für die Auswahl des neuen Stromanbieters sollte man sich folge Fragen stellen:
  • Legt man Wert auf den persönlichen Kontakt mit dem Stromanbieter?
  • Bietet der bisherige Anbieter Vorteile gegenüber dem Stromversorger?
  • Wie kann man mit dem neuen Anbieter kommunizieren, Online, telefonisch, persönlich?
  • Wie wird zukünftig die Zählerablesung durchgeführt?
  • Bietet der Versorger noch zusätzliche Serviceleistungen?

Auch für den neuen Stromanbieter gilt: Die Stromzähler werden von einem Beauftragten des Netzbetreibers oder dessen Beauftragten in relativ gleichen Zeitabständen abgelesen. Man kann auch mit dem Stromanbieter vereinbaren, dass man den Zähler selbst abliest und das Ergebnis an die Lieferanten weitergibt.

Bei einem Wechsel des Stromversorgers kann man generell den alten Zähler behalten. Man sollte sich diesbezüglich aber vorher genau informieren. Ist der Einbau eines neuen Stromzählers nötig, erfolgt dies i. d. R. durch den örtlichen Stromanbieter bzw. dessen Beauftragen.

Wenn es zu einem Vertrag mit einem neuen Stromlieferanten kommt, sollte man darauf achten, dass die Vertragslaufzeit möglichst kurz ist. Die Anbieter bieten in der Regel für Neukunden Vertragslaufzeiten über ein Jahr an.
Wichtig: Je kürzer die Laufzeit eines Stromlieferungsvertrages, um so schneller kann man auf Preisschwankungen reagieren.

Wenn die Vertragslaufzeit 12 Monate oder mehr beträgt, sollte man sich schriftlich garantieren lassen, dass zukünftige Preissenkungen des Versorgers, automatisch berücksichtigt werden dem Kunden auch zugute kommen.

Organisationen und technische Abwicklungen sollten komplett vom neuen Stromversorger erbracht werden.

Man sollte sich auch informieren, ob außerdem eine einmalige Wechselgebühr verlangt wird. Der neue Stromversorger sollte auch einen konkreten Termin nennen, ab dem er zu den vertraglich festgelegten Bedingungen Strom liefert.

Falls der neue Stromversorger, aus welchen Gründen auch immer, keinen Strom mehr liefern kann, ist es laut Energiewirtschaftsgesetz möglich, zu dem alten Anbieter zurückkehren, allerdings können dann zusätzliche Kosten anfallen.

Hat man vor, dem alten Stromversorger zu kündigen, sollte dem neuen Versorger eine Vollmacht zur Kündigung des alten Versorgers erteilt werden. Somit kann man davon ausgehen, dass der neue Anbieter den bestehenden Vertrag erst dann kündigt wenn Einigung zwischen altem und neuem Anbieter vorliegt.
  • Übrigens: Der Betreiber des Versorgungsnetzes ist gesetzlich verpflichtet, jeden Bewohner seines Versorgungsgebietes zu versorgen.
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Kündigung
Wenn man den Vertrag des alten Stromversorger kündigen möchte, sollte dem neuen Versorger eine Vollmacht zur Kündigung des alten Versorgers erteilt werden. Somit kann man davon ausgehen, dass der neue Anbieter den bestehenden Vertrag erst dann kündigt, wenn eine Einigung zwischen altem und neuem Anbieter vorliegt.

In der Regel läuft das Vertragsverhältnis, bis es von einer der beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt wird. Meist ist die Kündigung erstmals zum Ablauf eines Jahres zulässig.

Ändern sich die allgemeinen Tarife oder ändert der Versorger im Rahmen dieser Verordnung seine allgemeinen Bedingungen, so kann man das Vertragsverhältnis mit zweiwöchiger Frist, zum Ende der öffentlichen Bekanntgabe der Änderung, zum folgenden Kalendermonat kündigen.

Bei einem Umzug ist man berechtigt, den Vertrag jederzeit, ebenso mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen

Man sollte im Vertrag auf eine kurze Kündigungsfrist, bestenfalls von 4 Wochen ohne Vorverbindungen achten. Die Kündigungsfristen schwanken zwischen 2 bis 26 Wochen. Kurze Kündigungsfristen haben den Vorteil, schneller in einen anderen Tarif zu wechseln.
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FSS online AG Quelle: FSS online AG